Formular-Pflicht: Spontaner London-Besuch wird bald schwierig
London Calling – oder etwa nicht? Die Einreise nach Grossbritannien wird durch eine neue Bewilligung etwas komplizierter.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2025 muss man für eine Reise ins Vereinigte Königreich eine Reisegenehmigung haben.
- Ein Antrag kostet 11 Franken – die Bearbeitung dauert drei Tage oder mehr.
- Zwei Jahre ist die Genehmigung gültig, ausser der Pass läuft in der Zwischenzeit aus.
- Wer also noch keine Genehmigung hat, kann nicht spontan reisen.
Spontan für ein Wochenende nach London? So einfach geht das bald nicht mehr ...
Ab April 2025 wird für eine Einreise nach Grossbritannien eine «Eintrittsgebühr» verlangt.
Für alle Reisenden aus der Schweiz und der Europäischen Union wird eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich sein. Kostenpunkt? 10 Pfund (umgerechnet 11 Franken) pro Person.
Grund dafür ist der Brexit. Aktuell besteht keine Visumpflicht für Reisende aus der Schweiz und der EU. Laut der britischen Regierung soll die ETA zu einer besseren Kontrolle und «mehr Sicherheit» bei den Einreisen beitragen.
Diese Änderung betrifft jeden – von Geschäftsreisenden bis hin zu Babys. Ja, richtig gelesen! Selbst die Kleinsten werden eine Genehmigung benötigen, um das Land zu betreten. Eltern können diese für ihre Kinder beantragen.
Nicht nur Flugreisen sind betroffen – auch Land- und Zugverbindungen unterliegen der neuen Regelung. Einen Kurztrip von Dublin nach Belfast zu machen oder eine Zugfahrt mit dem Eurostar? Auch hier sollte man sich im Voraus eine ETA organisieren.
Wie beantrage ich die Genehmigung?
Für die Genehmigung gibt bestimmte Voraussetzungen.
Man muss einen biometrischen Reisepass besitzen, der mindestens sechs Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus Grossbritannien gültig ist. Darüber hinaus darf man nicht vorhaben, länger als sechs Monate im Land zu bleiben und keine Vorstrafen haben.
Ab dem 5. März 2025 kann man über eine App oder die Regierungswebsite die ETA beantragen. Der Prozess dauert laut der britischen Regierung etwa 20 Minuten. Dafür muss man ein Porträtfoto hochladen und einige Fragen beantworten.
Nach mindestens drei Tagen Bearbeitungszeit erhalten die Antragstellenden per E-Mail eine Benachrichtigung, ob ihr Antrag genehmigt wurde. Auf ihrer Website schreibt die britische Regierung aber: «Gelegentlich kann es länger als drei Arbeitstage dauern.»
Wird der Antrag nicht genehmigt, müssen Reisende ein Visum beantragen. Heisst: Frühzeitig beantragen, im Zweifelsfall bereits einen Monat im Voraus.
Die ETA ist für mehrere Kurzaufenthalte innerhalb von zwei Jahren gültig. Bei Ablauf des Reisepasses muss sie neu beantragt werden. Sie ermöglicht mehrfache Einreisen, solange man nicht länger als sechs Monate am Stück im Vereinigen Königreich bleibt.
Schweizer Touri-Anbieter unbesorgt
Trotz dieser neuen Regelung zeigt sich die Schweizer Reisebranche gegenüber dem «Tages Anzeiger» unbesorgt.
Reiseanbieter Hotelplan sagt, er habe bereits langjährige Erfahrungen mit ähnlichen Verfahren in anderen Ländern. Etwa den USA, Kanada und Neuseeland.
Basierend auf diesen Erfahrungen «gehen wir davon aus, dass die neuen Einreisebestimmungen keinen Einfluss auf unsere Buchungszahlen haben werden». Der Anbieter betont auch seine Bereitschaft, Kunden bei der Beantragung zu unterstützen.
Auch Reiseanbieter Kontiki Reisen sieht die Bestimmungen nicht als «grösseres Hindernis». Auf Anfrage von Nau.ch bestätigen die Fluggesellschaften Swiss und Easyjet, dass sie ihre Reisenden entsprechend über die ETA informieren werden.