FPÖ

FPÖ-Chef Kickl verliert vor Gericht mit seiner Klage

Ruben Probst
Ruben Probst

Österreich,

FPÖ-Chef Herbert Kickl ist mit seiner Klage gegen PR-Berater Wolfgang Rosam vor dem Oberlandesgericht Wien gescheitert. Nun muss er die Verfahrenskosten zahlen.

Herbert Kickl
Eine Erklärung der rechten Partei FPÖ in Österreich mit dem ungarischen Regierungschef Viktor Orban bringt Parteichef Herbert Kickl scharfe Kritik ein. (Archivbild) - sda - Keystone/APA/Hans Punz

Das Wichtigste in Kürze

  • FPÖ-Chef Kickl verliert vor dem Oberlandesgericht Wien gegen PR-Berater Rosam.
  • Kickl hatte eine Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen eingereicht.
  • Im Herbst 2021 stellte Rosam in einer Sendung das Gerücht in den Raum, Kickl sei geimpft.

Im Herbst 2021 stellte der PR-Berater Wolfgang Rosam bei einem Auftritt bei «oe24.TV» Gerüchte über den Impfstatus von FPÖ-Chef Herbert Kickl in den Raum. Rosam sagte in der Sendung über Kickl: «Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft.»

Der Politiker liess diese Anschuldigungen nicht auf sich sitzen. Er präsentierte öffentlich einen negativen Antikörpertest und reichte eine Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen ein. Darüber berichtet «oe24».

Kickl zog Urteil des Handelsgerichts Wien weiter

Im Sommer 2022 wurde die Klage des FPÖ-Chefs vom Handelsgericht Wien abgewiesen. Mit der Begründung: «Politiker müssen einen höheren Grad an Toleranz zeigen, besonders wenn sie selbst öffentliche Äusserungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen.»

Der FPÖ-Chef war mit dem Urteil aber nicht einverstanden und zog es deshalb weiter. Gemäss dem «Falter» verlor er aber nun auch vor dem Oberlandesgericht Wien. Im Urteil des OLG heisst es: «Im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit gegebene grosse Interesse an der Haltung von Politikern zum Thema ‹COVID-Impfung› lag ein berechtigtes Interesse an der inkriminierten Äusserung vor.»

Kickl muss nun Rosam die Verfahrenskosten in Höhe von 2354,44 Euro (umgerechnet gut 2311 Franken) ersetzen.

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