Für Raser und Falschparker wird's bald deutlich teurer

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Deutschland,

Es war ein langer Weg. Nun aber kommen bald Änderungen am Bussgeldkatalog. Kernbotschaft: Radfahrer und Fussgänger sollen besser geschützt werden.

Polizisten blitzen in Farchant Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Foto: Angelika Warmuth/dpa
Polizisten blitzen in Farchant Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Foto: Angelika Warmuth/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Verkehrssünder wie Raser wird es aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr deutlich teurer werden.

Das gilt zum Beispiel auch für Parkverstösse. Radfahrer und Fussgänger sollen besser geschützt werden.

Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern will der Bundesrat in der kommenden Woche, am 8. Oktober, über Änderungen am Bussgeldkatalog entscheiden. Das geht aus der Tagesordnung hervor. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), rechnet fest mit einer Zustimmung. In diesem Fall muss Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung noch unterschreiben. Die Änderungen am Bussgeldkatalog treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - zur «ausreichenden Vorbereitung der praktischen Umsetzung».

Schmerzhafte Bussgelder als deutliches Signal an Autofahrer

Schaefer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bussgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. «Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bussgeldkatalog und Strassenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Massnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.»

Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als «echten Durchbruch», bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bussgeldregeln in der neuen Strassenverkehrsordnung im vergangenen Jahr ausser Vollzug gesetzt worden.

Schaefer sagte, auch Scheuer habe eine konstruktive Rolle gespielt. «Es war ein gegenseitiges Nehmen und Geben.» Die Grünen, die ursprünglich schärfere Regeln für einen Führerscheinentzug wollten, seien in dem Punkt über ihren Schatten gesprungen. Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bussgelder gezeigt.

Kritik vom ADFC

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bussgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Massnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.

Insgesamt sei die Novelle aber nur ein «Trippelschritt» gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. «Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Strassen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.» Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit. «Kommunen brauchen die Möglichkeit, grossflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstrassen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.» Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. «Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen», so Krone.

Das sind die konkreten Neuregelungen des Bussgeldkatalogs:

- Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.

- Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.

- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bussgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bussgeld rechnen.

- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bussgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstossen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbusse geahndet.

- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbusse für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

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