Gericht prüft Klage von Altkanzler Schröder gegen Bundestag
Ex-Kanzler und Bundespräsidenten erhalten nach Ende ihrer Amtszeit ein Büro. Gerhard Schröder, der wegen seiner Kreml-Verbindungen in der Kritik steht, wurde dieses Privileg entzogen. Dagegen wehrt er sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund ein Jahr nachdem Altkanzler Gerhard Schröder sein Anrecht auf Büro und Mitarbeiter verloren hat, beschäftigt der Fall die Justiz.
Das Berliner Verwaltungsgericht überprüft heute, ob der Bundestag dem SPD-Politiker die Privilegien entziehen durfte.
Der frühere Bundeskanzler klagt gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses, ihm einen Teil seiner Sonderrechte zu entziehen und sein Büros abzuwickeln. Der 79-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Aus seiner Sicht war die Entscheidung vom Mai 2022 rechtswidrig.
Bislang einmaliger Vorgang
Eine Entscheidung der zuständigen 2. Kammer ist noch am selben Tag möglich, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Altkanzler wird nach Angaben seiner Anwälte nicht selbst an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte – und von grundsätzlicher Bedeutung. Mit der Klage komme die gängige Staatspraxis auf den Prüfstand, so der Gerichtssprecher. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung ist davon auszugehen, dass der Fall letztlich nicht in erster Instanz entschieden wird.
Seit mehreren Jahrzehnten ist es üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Dies soll der Erledigung von Aufgaben dienen, die sich aus dem früheren Amt ergeben. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grüne und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
Mitarbeiter gaben Posten auf
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.
Das von Schröder beauftragte Anwaltsbüro hatte nach Einreichung der Klage argumentiert, der Beschluss sei rechtswidrig. Es werde «behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. «nachwirkenden Dienstpflichten» nicht mehr wahr». Dabei werde «aber nicht festgelegt, was «nachwirkende Dienstpflichten» überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt», hiess es in der Erklärung weiter.
Treffen mit Putin nach Kriegsbeginn
Schröder war nach seiner Abwahl als Regierungschef viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als enger Freund Putins. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn und dann erneut im Juli 2022 hatte sich Schröder in Moskau mit Putin getroffen. Russland sei daran interessiert, den Krieg zu beenden, sagte er danach jeweils.
Vielen in der SPD sind Schröders Russland-Verbindungen ein Dorn im Auge. Die Parteispitze hat Schröder schon vor Monaten für politisch isoliert erklärt. Seit Monaten läuft ein Verfahren um einen möglichen Parteiausschluss Schröders. Ins Rollen gebracht wurde es von 17 SPD-Gliederungen. Der SPD-Unterbezirk Region Hannover entschied jedoch im Sommer 2022 in erster Instanz, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstossen habe.
Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die im März von der Schiedskommission des Bezirks Hannover zurückgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung zogen dann noch die beiden Ortsvereine Leutenbach (Baden-Württemberg) und Leipzig Ost/Nordost (Sachsen) vor die Bundesschiedskommission. Deren Entscheidung, ob die Berufung zugelassen wird, steht noch aus.