Deutschland will er vor einer möglichen Corona-Welle im Herbst schützen, nun hat es ihn selbst erwischt: Karl Lauterbach hat sich mit Corona angesteckt.
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Karl Lauterbach hat nur leichte Symptome. - Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Karl Lauterbach ist positiv auf das Coronavirus getestet worden.
  • Trotz «äusserster Vorsicht» habe sich der deutsche Gesundheitsminister angesteckt.
  • Lauterbach ist seinem Ministerium zufolge viermal gegen Corona geimpft.
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Der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Der 59-Jährige sei positiv getestet worden, teilte sein Ministerium mit. Ihm gehe es gut, er habe nur leichte Symptome und nehme seine Amtsgeschäfte vorübergehend aus der häuslichen Isolation war. Lauterbach ist nach Angaben seines Ministeriums vierfach geimpft.

«Dies zeigt, dass bei der hochansteckenden Omikronvariante eine Infektion selbst bei äusserster Vorsicht nicht vollständig auszuschliessen ist», schrieb das Ministerium.

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Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach. - AFP/Archiv

Der Minister appelliere daher erneut an alle, sich umsichtig zu verhalten und auf einen ausreichenden Impfschutz zu achten, damit Infektionen und schwere Verläufe soweit wie möglich verhindert werden könnten. Lauterbach (SPD) warnt immer wieder vor dem Coronavirus und möglicherweise hochansteckenden Varianten, die noch auftreten können.

Infektion kurz nach Vorstellung des neuen Corona-Konzepts

Am Mittwoch hatten Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein neues Konzept vorgestellt, um Deutschland gegen eine mögliche Herbst-Coronawelle zu wappnen. Im Zentrum steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen gelten sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten Masken vorschreiben. An Schulen ist eine Maskenpflicht nur noch erlaubt, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist - und dann nur ab der fünften Klasse.

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