Die Mitbesitzerin der Warenhausgruppe Globus hat erneut eine Verlängerung der Nachlassstundung erhalten.
Die Warenhausgruppe Globus hat mehr Zeit erhalten, um ihre Angelegenheiten zu regeln. Der Signa European Invest Holding AG, über welche das Signa-Firmenkonglomerat von René Benko ihren Globus-Anteil von 50 Prozent hält, wurde die definitive Nachlassstundung gewährt. (Archivbild)
Die Warenhausgruppe Globus hat mehr Zeit erhalten, um ihre Angelegenheiten zu regeln. Der Signa European Invest Holding AG, über welche das Signa-Firmenkonglomerat von René Benko ihren Globus-Anteil von 50 Prozent hält, wurde die definitive Nachlassstundung gewährt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die Signa European Invest Holding AG, über welche das Signa-Firmenkonglomerat von René Benko seinen Globus-Anteil von 50 Prozent hält, wurde eine Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Die Verlängerung der Nachlassstundung läuft nun am 12. Februar 2025 ab, wie aus einer Veröffentlichung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom Mittwoch hervorgeht.

Gleiches gilt für die beiden 100-Prozent-Töchter der Signa European Invest Holding, die Signa European Invest AG und die Signa Retail Luxury Holding GmbH. Letztere hält den 50-Prozent-Anteil an Globus.

Mögliche Übernahme durch thailändische Central Group

Die anderen 50 Prozent an Globus gehören der thailändischen Central Group. In der Branche wird davon ausgegangen, dass die Gruppe des Milliardärs Tos Chirathivat, dem zahlreiche weitere Luxuswarenhäuser in Europa gehören, auch die andere Hälfte von Globus übernimmt.

Bisher wäre die den drei genannten Gesellschaften gewährte definitive Nachlassstundung in knapp zwei Wochen, am 12. August abgelaufen. Der übergeordneten Signa Retail Selection AG wurde Mitte Juni die definitive Nachlassstundung bis zum 5. Dezember gewährt.

Prozess der Nachlassstundung

Eine Nachlassstundung wird in der Regel erst provisorisch erteilt, während ein Sachwalter die Wirtschaftslage des Unternehmens analysiert. Stellt er fest, dass es Aussicht gibt auf eine Sanierung, kann das Unternehmen einen Antrag auf definitive Nachlassstundung stellen. Diese kann danach bis auf maximal 24 Monate erstreckt werden.

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