Google muss Links nicht weltweit löschen
Das europäische «Recht auf Vergessenwerden» gilt nicht global: Suchmaschinenbetreiber müssen Links nicht weltweit aus ihrer Ergebnisliste löschen.
Das Wichtigste in Kürze
- Google muss Links aus seiner Ergebnisliste nicht weltweit löschen.
- Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links aus ihrer Ergebnisliste nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht weltweit löschen. Voraussetzung ist, dass die Anbieter dem Antrag eines Betroffenen zuvor stattgegeben haben oder der Anordnung einer Behörde nachkommen.
Die Ergebnisse müssten jedoch in allen EU-Versionen der Suchmaschine gelöscht werden, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Aktenzeichen C-507/17).
Google-Klage gegen CNIL
Voraussetzung ist, dass die Anbieter dem Antrag eines Betroffenen zuvor stattgegeben haben oder der Anordnung einer Behörde nachkommen. Ausserdem müssten Massnahmen ergriffen werden, um die Internetnutzer davon abzuhalten, von einem EU-Staat aus auf die entsprechenden Links in Nicht-EU-Versionen der Suchmaschine zuzugreifen.
Hintergrund des Urteils ist eine Google-Klage gegen die französische Datenschutzbehörde CNIL. Diese hatte ein Bussgeld in Höhe von 100 000 Euro gegen das US-Unternehmen verhängt, weil es Links nicht weltweit entfernt hatte.