EuGH-Urteil zur Löschung von Suchergebnissen im Internet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Dienstag (09.30 Uhr) ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern wie Google.
Das Wichtigste in Kürze
- Das nun erwartete Urteil soll die damalige Entscheidung präzisieren, wonach Suchmaschinenbetreiber auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen müssen, wenn diese Angaben die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen..
Die Luxemburger Richter müssen darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen dazu verpflichtet sind. Der EuGH hatte bereits im Jahr 2014 das «Recht auf Vergessenwerden» im Internet gestärkt. (Az. C-136/17 G.C. u.a.)
Das nun erwartete Urteil soll die damalige Entscheidung präzisieren, wonach Suchmaschinenbetreiber auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen müssen, wenn diese Angaben die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Der französische Staatsrat rief nun den EuGH zur genaueren Auslegung dieser Verpflichtung an. Zudem geht es darum, ob eine solche Löschungspflicht auf die EU begrenzt ist. Hintergrund sind mehrere Klagen von Bürgern, die die Löschung bestimmter Links erreichen wollen.