Grossbank UBS muss Strafe von 3,7 Milliarden Euro zahlen

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Frankreich,

Paukenschlag in Paris: Der Grossbank UBS bekommt von einem Gericht eine milliardenschwere Strafe aufgebrummt. Das Geldhaus kündigt sofort Berufung an.

Die Anklage warf der UBS Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie illegale Anwerbung von Kunden vor. Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa
Die Anklage warf der UBS Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie illegale Anwerbung von Kunden vor. Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Grossbank UBS muss wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern in Frankreich ein Strafgeld von mehr als 3,7 Milliarden Euro zahlen.

Es handele sich um ein Vergehen von «aussergewöhnlicher Schwere», urteilte ein Pariser Gericht. Eine Strafe für Steuerbetrug in dieser Höhe ist laut Gerichtskreisen in Frankreich beispiellos.

Ein Anwalt der Bank sagte, man habe bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. UBS-Manager Markus Diethelm kritisierte eine «unverständliche Entscheidung». Die Bank habe stets Vorwürfe strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen, teilte UBS in einer Erklärung mit.

Die Anklage warf der UBS Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie illegale Anwerbung von Kunden vor. Die Bank half demnach vermögenden Franzosen, auf Schweizer Konten Milliardenbeträge vor dem Finanzamt zu verstecken.

Es ging insgesamt um Vermögenswerte von mehr als zehn Milliarden Euro. Wegen der Ermittlungen hatte die französische Justiz bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro gegen das Geldhaus verhängt.

Das Gericht entschied auch, dass die UBS, ihre französische Filiale und drei frühere Verantwortliche gemeinsam 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zahlen müssen. Der Staat war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Die französische Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs damals verantwortlichen Managern bekamen Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen von bis zu 300 000 Euro.

Die Bank hatte bereits vor dem Urteil mitgeteilt, die in Frankreich geforderten Beträge seien weder durch die Beweise noch das Gesetz gerechtfertigt. Laut dem französischen Strafgesetz kann die Strafe für Geldwäsche bis zu der Hälfte der Vermögenswerte betragen, um die es ging.

Die UBS war wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern auch in anderen Ländern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Busse von rund 300 Millionen Euro.

In Frankreich hatten die Fahnder nach Hinweisen von früheren UBS-Mitarbeitern ihre Ermittlungen aufgenommen. Die Vorwürfe bezogen sich auf den Zeitraum 2004 bis 2012.

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