Hinterbliebene der Germanwings Opfer erweitern Schmerzensgeldklage
Das Wichtigste in Kürze
- Vor vier Jahren stürzte eine Germanwings-Maschine in den Alpen ab.
- Seit 2017 wollen Hinterbliebene vor Gericht ein höheres Schmerzensgeld durchsetzen.
- hre Klage haben sie nun auf die Muttergesellschaft Deutsche Lufthansa ausgeweitet.
Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes mit 150 Toten nehmen bei ihrer Klage auf höheres Schmerzensgeld jetzt auch den Lufthansa-Konzern direkt ins Visier. Seit 2017 klagen fast 200 Angehörige von 42 Todesopfern am deutschen Landgericht Essen.
Die Klage richtete sich bislang gegen eine Flugschule der Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa in den USA, an der der Copilot der Unglücksmaschine ausgebildet wurde. Ende 2018 sei die Klage nun erweitert worden, wie Hinterbliebenen-Anwalt Elmar Giemulla sagte. Sie richte sich jetzt auch gegen die Deutsche Lufthansa AG. Heute Montag bestätigte ein Gerichtssprecher den Eingang der Klageerweiterung.
Absichtlicher Absturz
Der den Ermittlern zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben. Seine Ausbildung an der Flugschule hatte der Copilot wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule Versäumnisse vor.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10'000 Euro (rund 11'000 Franken) Schmerzensgeld. Nach Angaben des Berliner Anwalts Elmar Giemulla klagen die Angehörigen auf die Zahlung von weiteren 30'000 Euro (rund 34'000 Franken). Für jedes Todesopfer haben die Angehörigen ausserdem 25'000 Euro (rund 28'000 Franken) sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld erhalten. Hier soll die Lufthansa weitere 25'000 Euro (rund 28'000 Franken) je Opfer zahlen.
«Wir wollen die Lufthansa nicht vom Haken lassen und haben sie als Beklagte hinzugefügt, bevor eine Verjährungsfrist am 1. Januar 2019 abgelaufen wäre», sagte Giemulla der Deutschen Presse-Agentur. Die Frist beinhalte das Jahr der Katastrophe plus drei weitere Jahre. Die Lufthansa hat laut Giemulla einen Vergleich bislang abgelehnt.
Klage in Amerika abgewiesen
Eine Schmerzensgeld-Klage war bereits 2016 in Arizona am Sitz der Flugschule «Airline Training Center Arizona» (ATCA) eingereicht worden. Dort wurde sie zurückgewiesen mit dem Hinweis, sich an ein deutsches Gericht zu wenden. Wenn die deutsche Justiz ablehne, wollten sich die US-Richter den Fall noch einmal anschauen.
Giemulla verlangt nach eigenen Angaben von der Flugschule Akteneinsicht. Er will zudem in den USA Zeugen vernehmen, um Versäumnisse zu belegen. Das Gesamtanliegen der Hinterbliebenen sei neben dem Schmerzensgeld, dass aufgeklärt werde, «an welcher Stelle im Weltkonzern der psychisch kranke Copilot durch das Kontrollnetz gefallen ist», sagte der Anwalt weiter.