HIV-Positive werden vor österreichischem Gericht diskriminiert
Menschen mit HIV werden vor Gericht diskriminiert und stigmatisiert. Nun fordern die AIDS-Hilfen Österreichs eine Entkriminalisierung der betroffenen Personen.
Das Wichtigste in Kürze
- HIV-Positive werden vor dem österreichischen Gericht diskriminiert.
- AIDS-Hilfen Österreichs fordern nun eine Ende dieser Ungleichheit.
- Die Rechtsprechung müsse sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse berufen.
HIV-positive Personen werden trotz Therapie-Möglichkeiten und Medikamenten noch immer in verschiedenen Lebensbereichen benachteiligt.
Auch vor Gericht begegnen HIV-positive Menschen einigen Problemen. So wurden einige trotz wirksamer Therapie und keinem Übertragungsrisiko strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Denn: AIDS-Kranken werde das Gefährdungspotential für eine Ansteckung unterstellt.
Forderung einer Entkriminalisierung
Nun fordern die AIDS-Hilfen Österreichs eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Menschen mit HIV in einem Positionspapier. Die Forderung richtet sich an das Strafrecht und die Rechtsprechung.
Darin macht die Organisation deutlich, dass Strafverfolgungsbehörden von einer Anzeige oder Anklage absehen sollen. Zudem sind sich die AIDS-Hilfen Österreichs einig, dass eine HIV-Infektion nicht mehr von der Strafbarkeit erfasst werden darf.
Wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für Rechtsprechung
Bestimmungen im österreichischen Strafrecht haben zur Folge, dass Menschen mit HIV stigmatisiert und diskriminiert werden. Selbst dann, wenn HIV-Positive das Virus dank einer Therapie nicht weitergeben können. Es liege somit keine «gefährdende Handlung» vor, so im Positionspapier. Auch die «Gefahr der Verbreitung» sei nicht gegeben.
Demnach sollen wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinische Forschung als Grundlage für die Rechtsprechung herangezogen werden. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Meinungsbildung in der Gesellschaft gewährleistet. Zudem werde Menschen mit HIV vorurteilsfrei begegnet.
Gute Lebensqualität mit wirksamer Therapie
Mit einer medikamentösen Therapie kann präventiv eine Übertragung verhindert werden. Ausserdem haben HIV-Positiven eine gute Lebensqualität, wobei sie strafrechtlich sanktionslosen Sex praktizieren können.
Eine Stigmatisierung als Gefährdungsträger ist daher nicht zulässig.
Laut Österreichs AIDS-Hilfen kommt hinzu, dass die Eigenverantwortung der HIV-negativen Sexualpartner aussen vor gelassen werde. Denn diese könnten laut Positionspapier selbst durch ungeschützten Geschlechtsverkehr zu einer Verbreitung beitragen.