Impfpflicht Verstösse: Gesetzesbrecher wurden kaum bestraft
In Deutschland gab es nachweislich 268'889 Impfpflicht-Verstösse. Bestraft wurden die meisten für die Gesetzesverletzung nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland verstiessen 268'889 Personen gegen Impfpflicht-Auflagen.
- Dafür bestraft wurden nur die wenigsten.
- Nun wird Kritik an der unterschiedlichen Handhabung der einzelnen Bundesländer laut.
In der Hochphase der Corona-Pandemie herrschte in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wie sich nun herausstellt, war in Teilen der Bundesrepublik diese Impfpflicht faktisch gar nicht in Kraft.
Insgesamt gab es 268'889 Verstösse gegen die geltenden Impfpflicht-Auflagen, es wurden aber nur 1277 Tätigkeits- oder Betretungsverbote verhängt. Bussgeldverfahren wurden nur in 6975 Fällen eröffnet. Dies berichtet die «Welt».
Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kritisiert die schlechte Umsetzung. «Bei allem Verständnis für Ressourcenengpässe und Personalmangel sollten die Länder auf Spurensuche gehen. Und analysieren, warum geltendes Recht so spärlich durchgesetzt wurde», sagt Ullmann der «Welt». «Wenn nur wenige Prozent der Fälle zum Verfahren gebracht wurden, obwohl der Verstoss bekannt war, liegt ein grosser Missstand vor.»
Insbesondere bezüglich des gesellschaftlichen Zusammenhalts sei die Vorgehensweise problematisch. Grundsätzlich sei die Impfpflicht richtig gewesen, meint Ullmann.
Die Ausgangslage habe sich im Laufe der Pandemie verändert und die Impfung habe schlechter vor Ansteckungen geschützt als zunächst angenommen. «Selbstkritisch im Nachhinein betrachtet, hätte die einrichtungsbezogene Impfpflicht spätestens im Herbst ausgesetzt werden sollen», sagt Ullmann gegenüber «Welt».
Unterschiedliche Handhabung ungerecht
Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, meint dazu: «Die neuen Zahlen sind entlarvend. In weiten Teilen Deutschlands war die einrichtungsbezogene Impfpflicht faktisch nie in Kraft. Sie wurde kaum vollstreckt, bundesweit einheitlich galt sie erst recht nicht.»
Die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern sei ungerecht, insbesondere für diejenigen, denen die Arbeit untersagt worden sei, meint der 47-Jährige.