Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in normales Gefängnis
Der Inzest-Täter von Amstetten muss weiterhin in einer Anstalt für psychisch gestörte, aber zurechnungsfähige Verbrecher bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in ein normales Gefängnis verlegt werden.
- Er war wegen Mordes, Vergewaltigung und Sklavenhaltung verurteilt worden.
- Er hatte seine Tochter 24 Jahre gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihre gezeugt.
Der 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in ein normales Gefängnis in Österreich verlegt werden. Die Unterbringung des 87-Jährigen in einer Anstalt für psychisch gestörte, aber zurechnungsfähige Verbrecher sei weiter notwendig. Das Oberlandesgericht in Wien habe das entschieden, teilten Justizbehörden am Dienstag mit.
Der früher als Josef Fritzl bekannte Täter war unter anderem wegen Mordes, Vergewaltigung und Sklavenhaltung verurteilt worden. Inzwischen hat er seinen Namen geändert. Er hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem selbst gebauten Keller unter seinem Haus in Amstetten in Niederösterreich gefangen.
Sieben Kinder mit Opfer gezeugt
Er zeugte mit ihr sieben Kinder. Ein Sohn starb kurz nach der Geburt an einer Erkrankung. Seiner Frau und den Nachbarn erklärte Fritzl, dass sich die Tochter einer Sekte angeschlossen habe. Sein Doppelleben flog 2008 auf.
Es liege weiterhin eine schwere, nicht behandelbare Erkrankung vor, argumentierte nun das Berufungsgericht. Es gab damit der Staatsanwaltschaft Recht, die gegen das Ende des Massregelvollzuges Berufung eingelegt hatte.
Wäre Fritzl in ein normales Gefängnis überstellt worden, hätte er nächstes Jahr ganz freikommen können. Nach österreichischem Recht ist eine Entlassung auf Probe aus lebenslanger Haft nach 15 Jahren möglich. Jedoch wäre auch bei solch einem Schritt die Staatsanwaltschaft eingebunden worden.