Haft

Staatsanwälte gegen normale Haft für Inzest-Täter von Amstetten

Keystone-SDA
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Österreich,

Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang gefangen. Bald könnte er in ein normales Gefängnis verlegt werden. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen vor.

fritzl
Die Verbrechen des Josef Fritzl sorgten weltweit für Schlagzeilen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Inzest-Täter von Amstetten (Ö) könnte in ein normales Gefängnis verlegt werden.
  • Dies würde eine mögliche vorzeitige Haftentlassung in Jahr 2023 bedeuten.
  • Die zuständigen Staatsanwälte haben dagegen Beschwerde eingelegt.

Die geplante Verlegung des österreichischen Inzest-Täters von Amstetten in ein normales Gefängnis stösst auf Widerstand der zuständigen Staatsanwälte. Der 87-Jährige verbüsste seine lebenslange Strafe bislang in einer Anstalt für zurechnungsfähige Verbrecher mit psychischen Störungen.

Laut einem Gerichtsbeschluss könnte der früher als Josef Fritzl bekannte Täter nun in den normalen Strafvollzug überstellt werden. Doch dagegen hat die Staatsanwaltschaft in Krems Beschwerde eingelegt. «Wir sind der Meinung, dass das nicht angemessen ist», sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag.

Oberlandesgericht soll in den kommenden Wochen entscheiden

Fritzl hat seinen Namen inzwischen geändert. Er hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem selbst gebauten Keller unter seinem Haus in Amstetten in Niederösterreich gefangen.

Er zeugte mit ihr sieben Kinder. Ein Sohn starb kurz nach der Geburt an einer Erkrankung. Seiner Frau und den Nachbarn erklärte Fritzl, dass die Tochter sich einer Sekte angeschlossen habe. Sein Doppelleben flog 2008 auf, ein Jahr danach wurde er verurteilt.

Josef Fritzl
Fritzl (heute 89) hielt seine Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangen und vergewaltigte sie regelmässig. (Archivbild) - keystone

Laut Staatsanwaltschaft Krems wird in den kommenden Wochen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien erwartet. Falls der Täter in ein normales Gefängnis überstellt wird, könnte er nächstes Jahr vorzeitig freikommen. Laut österreichischem Recht ist eine Entlassung auf Probe aus lebenslanger Haft nach 15 Jahren möglich. Allerdings wäre dann erneut die Staatsanwalt in diese Entscheidung eingebunden, betonte die Sprecherin.

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