Italienische Regierung stimmt Grenzgänger-Abkommen mit Schweiz zu
Italiens Regierung stimmt der Ratifizierung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zu. Dieses betrifft die Besteuerung von italienischen Grenzgängern.
Das Wichtigste in Kürze
- Italien gibt dem Grenzgänger-Abkommen mit der Schweiz grünes Licht.
- Das Abkommen betrifft die Besteuerung von italienischen Grenzgängern.
- Die Schweiz soll 80 Prozent von deren Quellensteuern behalten.
Die italienische Regierung hat am Freitag grünes Licht gegeben. Dies für die Ratifizierung des Abkommens zwischen Italien und der Schweiz über die Besteuerung von italienischen Grenzgängern. Damit soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung vermieden werden.
Das im Dezember 2020 nach langjährigen Verhandlungen unterzeichnete Abkommen sieht Folgendes vor: Die Schweiz behält 80 Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von Grenzgängern erhoben werden.
Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den bestimmten Kantonen arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsbestimmung. Dies gilt für das Graubünden, Tessin und Wallis. Diese Grenzgänger unterliegen weiterhin ausschliesslich und bis zum Ende des Steuerjahres 2033 der Besteuerung in der Schweiz.
Die Schweiz wird den italienischen Grenzgemeinden einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 40 Prozent der von ihr erhobenen Quellensteuer zahlen. Die Regierung in Rom ist überzeugt, dass das neue Abkommen die Regelung, die aus dem Jahr 1974 stammte, deutlich verbessert.