Beschwerden gegen Mindestlohn vom Bundesgericht zurückgewiesen
Das Bundesgericht wies die Beschwerden von Unternehmen im Tessin gegen die Einführung eines Mindestlohns zurück. Der Tessin gilt als Tieflohn-Kanton.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden von elf Unternehmen im Tessin zurückgewiesen.
- Diese richteten sich gegen die Einführung eines Mindestlohns.
- Anders als in den Kantonen Neuenburg und Jura ist der Tessiner Mindestlohn nicht fix.
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden von insgesamt elf Unternehmern im Tessin zurückgewiesen. Diese richteten sich gegen die Einführung eines Mindestlohns. Dies teilte die Tessiner Regierung am Dienstagvormittag mit. Der Tessiner Grosse Rat hatte im Dezember 2019 der Einführung eines Mindestlohns zugestimmt.
Die Begründung des Gerichts werde zu einem späteren Zeitpunkt publiziert, schreibt die Regierung weiter.
Tessiner Mindestlohn ist nicht «fix»
Am 11. Dezember 2019 stimmte das Tessiner Kantonsparlament nach einer mehrstündigen Debatte der Einführung eines Mindestlohns zu. Anders als in den Kantonen Neuenburg und Jura ist der Tessiner Mindestlohn nicht «fix».
Dieser soll per 1. Dezember 2021 eingeführt und bis 2024 sukzessive erhöht werden. Er soll zwischen 19,75 und 20,25 Franken betragen.
Tessin gilt als Tieflohn-Kanton
Das Tessin gilt generell als Tieflohn-Kanton. Fast ein Viertel aller Stellen im Kanton sind Tieflohnstellen. Experten gehen davon aus, dass ein Grossteil der knapp 70'000 Grenzgänger im Tessin für einen sogenannten Tieflohn arbeitet.
Dieser entspricht gemäss Definition des Bundesamtes für Statistik zwei Dritteln des standardisierten Bruttomedianlohnes. Der gesamtschweizerische Mittelwert für Tieflohnstellen liegt bei zehn Prozent.