Klage: Ampel muss Klimaschutzprogramm nachschärfen
Die Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Tenor des Gerichts: Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es schärfere Massnahmen.
Neue Niederlage für die deutsche Ampel-Koalition im Ringen um den Klimaschutz: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen.
Die bisher aufgelisteten Massnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Das urteilten die Richter – und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Politik der Ampel-Regierung haben – sofern es umgesetzt werden muss. Denn die Bundesregierung kann noch in Revision gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht erneut am Zug. Auf Anfrage wollte sich die Bundesregierung zunächst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen äussern.
Umwelthilfe-Chef Resch: «Guter Tag für den Klimaschutz»
In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung. Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestossenen Treibhausgasen überschreiten werden – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: «Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz.» Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern.
Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen. Auf anderen Strassen ausserhalb von Ortschaften soll Tempo 80 und innerorts Tempo 30 gelten.
Weitreichende Folgen für Politik der Ampel-Regierung?
Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und errang im November 2023 einen Sieg. Damals urteilte das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
Basis der verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstosses an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.
Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Massnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.