Kuhglocken-Streit in Bayern kommt nicht vor den Bundesgerichtshof
Der jahrelange Kuhglocken-Streit zwischen Nachbarn in Bayern wird nicht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fortgesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- BGH weist Beschwerde des Klägers zurück.
Der BGH wies mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht München zurück. Er hatte von seinem Nachbarn vergeblich gefordert, keine Kuhglocken zu nutzen. Seine Klage dagegen blieb erfolglos.
In letzter Instanz scheiterte der Kläger im April vor dem Oberlandesgericht München. Das OLG liess die Revision vor dem Bundesgerichtshof als höchstem deutschen Zivilgericht nicht zu. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb nun auch erfolglos. Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung, erklärte der BGH.