Karl Lauterbach erwägt Aus von Homöopathie als Kassenleistung
Homöopathie wirkt nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus, wird aber von manchen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Kommt jetzt das Aus für die Finanzierung?
Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Gesundheitsminister will Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung.
- Homöopathie sei seiner Meinung nach nicht wissenschaftsbasiert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen überprüfen.
«Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz.» Das sagte der SPD-Politiker dem «Spiegel». «Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.»
Als Satzungsleistungen werden Leistungen bezeichnet, die Krankenkassen zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren können. Einige Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Arzneimittel als Satzungsleistung an.
Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.
Schon in der Vergangenheit hatte Lauterbach die Homöopathie aufgrund fehlender wissenschaftlicher Evidenz kritisiert. So begrüsste Lauterbach im März via Twitter, dass Ärztekammern künftig keine Weiterbildungen mehr für homöopathische Mittel anbieten sollen.