Homöopathie-Hersteller verspricht «Schwindel weg» – Klage

Janis Meier
Janis Meier

Appenzell,

Der Homöopathie-Hersteller Herbamed wird von der Arzneimittelbehörde gerügt: Die Appenzeller Firma täusche die Kundschaft mit unzulässigen Wirkversprechen.

Homöopathie Symbolbild
Der Firmenspruch von Herbamed lautet: «Appenzeller Heilmittel wirken mit besonderer Kraft» – doch ist dem auch so? - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Homöopathie-Hersteller Herbamed wirbt mit falschen Versprechen.
  • Das hat die Aufsichtsbehörde Swissmedic entschieden – und büsst den Firmen-Chef.
  • Doch dieser wittert eine Verschwörung: Grössere Pharmakonzerne hätten mehr Spielraum.

Bei Schwindel kann der Arztbesuch deprimierend sein, denn oft können die Ursachen nicht geklärt werden. Dementsprechend kann die Symptombekämpfung schwierig sein.

Doch Hilfe verspricht die Appenzeller Firma Herbamed, eine Herstellerinnen von Homöopathie-Medikamenten in der Schweiz. Sie bietet homöopathische Kreislauftropfen namens «Circuvin» an. Das Unternehmen verspricht ihrer Kundschaft: «Circuvin – damit das Schwindelgefühl schnell wieder weg ist.»

Diese Werbung erschien im Magazin «Schweizer Hausapotheke». Dieses liegt oft in Arztpraxen oder Altersheimen. Doch wie die «Luzerner Zeitung» nun berichtet, verstösst diese Werbung gegen das Heilmittelrecht.

Hohe Busse für Firmenchef

In einem rechtskräftigen Strafbescheid stellt die Aufsichtsbehörde Swissmedic mehrere Verstösse fest. So täusche etwa der Slogan von Circuvin die Kundschaft.

Weiter enthalte auch die Firmenparole «Appenzeller Heilmittel wirken mit besonderer Kraft» ein unzulässiges Wirkversprechen. Und zum Schluss fehle der Hinweis: «Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel. Lesen Sie die Packungsbeilage.»

Als Strafverfolgungsbehörde hat Swissmedic den Unternehmenschef Christoph Züllig mit einer Busse von 2000 Franken bestraft.

Züllig ist kein Unbekannter für die Behörde. Bereits vor sieben Jahren wurde ein Fernsehspot seiner Firma beanstandet. Ausserdem musste er im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Werbung eine Busse von 1000 Franken bezahlen.

Damit ist er nicht alleine in der Homöopathie-Branche. Matthias Birnsti von der Firma Chrisana muss wegen ähnlicher Vergehen eine Busse von 2000 Franken zahlen. Ein beworbenes Produkt wies unzählige Nebenwirkungen auf, trotzdem hiess es auf der Werbung: «Ohne Nebenwirkungen.»

Haben grosse Konzerne mehr Spielraum?

Trotz der Rüge durch die Behörde zeigt sich Herbamed-Chef Züllig unbeeindruckt. Im Bericht holt er zum Gegenschlag aus: «Wir müssen an Grenzen gehen, damit wir überhaupt noch etwas Interessantes sagen können.» Deshalb könne er nicht ausschliessen, dass die Firma erneut eingeklagt werde.

Er argumentiert auch, dass grosse Pharmakonzerne mehr Spielraum in ihrer Werbung haben und nennt als Beispiel das Schmerzgel Voltaren: In Videos springe eine Seniorin nach der Anwendung wie ein junges Reh herum. Aus seiner Sicht stellt dies eine Übertreibung dar, die in Arzneimittelwerbung verboten sei.

Benutzen Sie homöopathische Heilmittel?

Ein Sprecher von Swissmedic betont jedoch, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und die Behörde keinen Unterschied mache. Egal, ob es sich bei beworbenen Arzneimitteln um jene aus der Schulmedizin oder der Homöopathie handelt. Jeder könne Werbeverstösse melden und Swissmedic gehe diesen auch von sich aus nach.

Der Auftrag der Behörde sei es, irreführende Werbung zu erkennen und zu verbieten – egal bei welchem Unternehmen. Im vergangenen Jahr hat Swissmedic 80 Fälle von vermuteten Werbeverstössen kontrolliert. Nur in fünf Fällen eröffnete die Behörde wie bei Herbamed ein Strafverfahren.

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