Bund soll Homöopathie aus Grundversicherung streichen
Die Homöopathie könnte vielleicht bald wieder aus der obligatorischen Krankenversicherung verschwinden. Denn aktuell läuft ein Konsultationsverfahren dazu.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rentner findet, es gebe «keinen einzigen seriösen Nachweis, dass Homöopathie wirkt».
- Die Therapieform ist seit 2017 in der obligatorischen Krankenversicherung inkludiert.
- Beim Bundesamt für Gesundheit hat der Mann deswegen einen Antrag zur Prüfung gestellt.
Laut einem 73-jährigen Rentner gebe es «keinen einzigen seriösen Nachweis, dass Homöopathie wirkt», so die «Berner Zeitung». Er sieht in der Homöopathie keine wissenschaftlich fundierte Therapieform, sondern eher eine Ideologie mit unveränderbaren Glaubenssätzen. Die Therapieform ist schon seit längerer Zeit in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) eingebunden.
Der Mann hat letzten Oktober beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Antrag zur Überprüfung von Homöopathie gestellt. Es soll kontrolliert werden, ob die notwendigen Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllt werden. Diese Kriterien müssen für eine Pflicht zur OKP gegeben sein.
Dieses Verfahren könnte das Ende der Abrechnung von Homöopathie-Leistungen über die Grundversicherung einläuten. Vor rund 15 Jahren hat die Schweizer Bevölkerung bei einer Volksabstimmung indirekt entschieden, die Homöopathie in die OKP aufzunehmen. Eine Zweidrittelmehrheit hat damals für eine Besserstellung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen gestimmt.
Zahl der Fachärzte und Konsultationen hat sich fast halbiert
2012 wurde die Homöopathie zunächst provisorisch in die OKP eingeschlossen. Seit 2017 ist die Therapieform definitiv inkludiert. Trotz dieser Besserstellung scheint das Interesse an der Homöopathie jedoch nachgelassen zu haben: Die Zahl der Fachärzte und Konsultationen hat sich in den letzten 20 Jahren fast halbiert, so die «Berner Zeitung» weiter.
Der 73-jährige Antragsteller kritisiert insbesondere, dass für homöopathische Präparate weniger strikte Vorgaben gelten als für andere Gebiete der OKP. Präparate für die Homöopathie «werden einfach ohne Wirkungsnachweis registriert und vergütet».
Laut BAG gibt es ein Konsultationsverfahren bei den ärztlichen Homöopathinnen und Homöopathen sowie den Dachorganisationen der Krankenversicherer und Ärztevereinigung FMH. Sie müssen sich dazu äussern, ob sie die Leistungen der Homöopathie als problematisch ansehen oder nicht.
Es ist äusserst ungewöhnlich, dass eine Privatperson ein solches Verfahren initiiert. Dies ist zwar gesetzlich vorgesehen, geschah aber seit den 1990er-Jahren nur wenige Male.