Lesbische Paare sollen gemeinsame Mutterschaft übernehmen können

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Deutschland,

Lesbische Paare sollen künftig von Geburt an die gemeinsame Mutterschaft für ihre Kinder übernehmen können.

Gemeinsame Mutterschaft lesbischer Paare angestrebt
Gemeinsame Mutterschaft lesbischer Paare angestrebt - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetz von Lambrecht soll Adoptionen überflüssig machen.

Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der AFP am Donnerstag vorlag, sieht die Einführung der Mit-Mutterschaft bei lesbischen Paaren vor. Vorgesehen ist die «Einführung der Mutterschaft einer weiteren Frau kraft Ehe und kraft Anerkennung», wie es in dem Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts heisst.

Damit soll künftig lesbischen Ehen die Möglichkeit offenstehen, von Geburt an die gemeinsame Mutterschaft zu übernehmen. Durch die Formulierung «kraft Anerkennung» soll dies auch bei unverheirateten lesbischen Paaren möglich sein. Bisher steht lesbischen Paaren für eine gemeinsame Mutterschaft nur das langwierige Verfahren einer Stiefkindadoption zur Verfügung.

Die Ministerin hat den Gesetzentwurf, über den zunächst die «Welt» berichtet hatte, in die Ressortabstimmung gegeben. «Wenn der Geburtsmutter etwas zustösst, kann nach der bisherigen Rechtslage das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation kommen, solange das Adoptionsverfahren durch die Partnerin noch nicht abgeschlossen ist», sagte Lambrecht der «Welt».

Lambrecht will mit einer Reform des Abstammungsrechts verhindern, dass Kinder in einem solchen Fall ohne Elternteil dastehen, weil der Erzeuger ein anonymer Samenspender war. «Deshalb sollen auch lesbische Paare von Anfang an Eltern sein und die gemeinsame Sorge übernehmen dürfen.»

Wenn es einen Vater gebe und dieser seine Vaterrolle auch übernehmen wolle, gelte diese Regelung nicht, stellte Lambrecht klar. Allerdings müsste er die Mutterschaft der anderen Frau dann erst anfechten", betonte die Ministerin. "Denn wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird, egal ob hetero- oder homosexuell, gilt zunächst immer der Ehepartner als rechtlicher Elternteil, nicht der biologische Vater." In einem solchen Fall müsse dann das Gericht entscheiden.

Eine Mehrelternschaft von mehr als zwei Personen lehnte Lambrecht ab. «Partnerschaften von Erwachsenen können in die Brüche gehen. Kinder brauchen aber Sicherheit und Klarheit darüber, wer ihre Eltern sind.»

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