Gab es hierzulande Pläne für einen Ableger des Ku-Klux-Klan? 2019 fanden Ermittler bei Durchsuchungen mehr als 100 Waffen. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung liess sich jedoch nicht erhärten.
Auch heute noch gibt es in den USA Verbünde in der Tradition des berüchtigten rassistischen Ku-Klux-Klans. Ein entsprechender Verdacht in Deutschland liess sich jedoch nicht zur Anklage bringen. (Archivbild)
Auch heute noch gibt es in den USA Verbünde in der Tradition des berüchtigten rassistischen Ku-Klux-Klans. Ein entsprechender Verdacht in Deutschland liess sich jedoch nicht zur Anklage bringen. (Archivbild) - Erik S. Lesser/EPA/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach mehr als drei Jahren die Ermittlungen gegen 57 Verdächtige wegen der Bildung eines deutschen Ablegers des Ku-Klux-Klans eingestellt.
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Zuvor hatte sie unter anderem ein Gebäude in Bremen und eines im Kreis Holzminden (Niedersachsen) in den Fokus genommen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte nicht «mit einer für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit» feststellen, dass der Zweck der Gruppierung auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung seien deshalb im Frühjahr eingestellt worden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk berichtet.

Chatnachrichten brachten Ermittler auf die Spur

Sicherheitsbehörden hatten bei den Ermittlungen im Januar 2019 zwölf Wohnungen durchsucht - ausser in Bremen und Niedersachsen auch in Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Beschuldigten, die damals zwischen 17 und 59 Jahre alt waren, standen im Verdacht, eine Gruppe namens «National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland» gebildet zu haben.

Die Ermittler stellten mehr als 100 Waffen und zahlreiche Speichermedien sicher. Den Beschuldigten waren sie über Chatnachrichten eines beschlagnahmten Handys auf die Spur gekommen. Teile der Gruppierung sollen geplant haben, sich zu bewaffnen, und Gewaltfantasien gehegt haben, wie es damals hiess.

Die Ermittler konnten den Beschuldigten nach Angaben der Sprecherin bislang nicht nachweisen, dass sie ihre Interessen unter Einsatz von Gewalt oder durch Begehung von Straftaten durchsetzen wollten.

Gegen 23 Beschuldigte mit nicht genannten Wohnorten dauern die Ermittlungen wegen Verstössen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz an. Gegen sie wird zudem weiter wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt. Der Staatsanwaltschaft liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob die mutmassliche Gruppierung weiter aktiv ist.

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