Negativzins: Söder fordert steuerlichen Ausgleich
Wer sein Geld auf dem Bankkonto lagert, hofft auf Zinsen. In Zeiten von Null- und Negativzins klappt das aber nicht immer. Muss die Politik die Sparer schützen?
Das Wichtigste in Kürze
- Markus Söder möchte Bankkunden vor Negativzinsen schützen.
- Er fordert, dass der Negativzins steuerlich ausgeglichen werden soll.
CSU-Chef Markus Söder fordert für Bankkunden einen steuerlichen Ausgleich des Negativzinses. Es brauche einen «grossen Master-Plan, wie man die Sparer schützt und von Negativzinsen befreit». Dies sagte der bayerische Ministerpräsident der «Passauer Neuen Presse».
«Wenn ein Verbot nicht möglich sein sollte, muss es einen Ausgleich geben.» Der Staat solle Sparern den gezahlten Negativzins darüber zurückgeben, dass dieser steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies forderte Söder. Im August hatte sich Söder für ein gesetzliches Verbot eingesetzt, um Beträge bis 100 000 Euro grundsätzlich von Strafzinsen auszunehmen.
Die Minuszinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) belasten die Banken und treffen zunehmend auch Kunden der Institute. Banken müssen derzeit 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parken. Immer mehr Banken in Deutschland geben die Kosten weiter und berechnen Firmenkunden, aber auch reichen Privatkunden Negativzinsen. Das Gros der Privatkunden ist bis dato verschont geblieben.
Hohes rechtliches Risiko
Eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äusserte sich auf Anfrage nicht direkt zu Söders Vorstoss. Die Bundesregierung beobachte weiterhin die Situation, «insbesondere in Bezug auf die tatsächlichen Marktentwicklungen», teilte sie am Donnerstag mit. Auf Basis der geltenden Gesetzeslage sei es für Banken «mit hohen rechtlichen Risiken behaftet». Wenn sie innerhalb bestehender Verträge Negativzinsen einseitig an ihre Kunden weiterzugeben.
Charmanter als der Negativzins
Joachim Wuermeling ist Bundesbank-Vorstand und für die Bankenaufsicht zuständige. Er findet, eine steuerliche Erleichterung zu geben, charmanter als den Negativzins zu verbieten.
Grundsätzlich gehöre «die Weitergabe von Verlusten an diejenigen, die die Einlagen zur Verfügung stellen, zu den Instrumenten der Banksteuerung». Dies sagte Wuermeling in Frankfurt. «Wir müssen den Banken schon die Möglichkeit geben, in diesem herausfordernden Umfeld ihre Bank vernünftig zu steuern.»