Die 2G-Regel in Geschäften hat ein Gericht in Niedersachsen gekippt. Jetzt reagiert die Landesregierung mit einer Verschärfung der Maskenpflicht beim Einkaufen.
Die Fussgängerzone in Hannover. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Die Fussgängerzone in Hannover. Foto: Moritz Frankenberg/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In Niedersachsen soll ab Dienstag eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Einzelhandel gelten.
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Die Landesregierung habe sich am Samstag darauf verständigt, am Montag eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung vorzunehmen und am Dienstag in Kraft zu setzen, teilte das Gesundheitsministerium in Hannover mit. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben.

Die Massnahme ist eine Reaktion auf die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gekippte 2G-Regel. Diese Vorgabe für Geschäfte hatte das OVG am Donnerstag kassiert, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.

Mit der FFP2-Maskenpflicht setzt die Regierung dem Ministerium zufolge das um, was an Schutzmassnahmen für diesen Bereich nach dem OVG-Beschluss noch rechtssicher machbar ist. «Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die 2G-Regel hier ein noch höheres Schutzniveau geboten hätte, aber das Thema ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch», sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).

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