Opposition

Orban will vereintes Antreten der Opposition bei Wahl erschweren

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Ungarn,

In Ungarn will die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban ein vereintes Antreten der Opposition bei der nächsten Parlamentswahl erschweren.

Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn. Foto: Johanna Geron/Reuters Pool/AP/dpa
Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn. Foto: Johanna Geron/Reuters Pool/AP/dpa - sda - Keystone/Reuters Pool/AP/Johanna Geron

Das Wichtigste in Kürze

  • Viktor Orban möchte ein vereintes Antreten der Opoosition verhindern.
  • Das Wahlsystem in Ungarn ist ein Nachteil für die Opposition.

In Ungarn will die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban ein vereintes Antreten der Opposition bei der nächsten Parlamentswahl erschweren.

Darauf zielt ein Gesetzesvorschlag, den Vize-Regierungschef Zsolt Semjen in der Nacht zum Mittwoch im Parlament einreichte, wie das Nachrichtenportal 444.hu berichtete.

Demnach sollen Parteien künftig in mindestens 50 Wahlkreisen eigene Direktkandidaten aufstellen müssen. Die nächste Parlamentswahl soll turnusgemäss im Frühjahr 2022 stattfinden.

Wahlsystem bringt Nachteile für Opposition

Das EU-Land hat ein kompliziertes Wahlsystem, das Elemente der Listenwahl mit denen der Direktwahl verbindet. 106 der 199 Abgeordneten werden in Einzelwahlkreisen direkt gewählt. Die übrigen 93 Sitze werden proportional über Listen verteilt. Der Orban-Partei Fidesz erlaubt dies regelmässig, sich mit weniger als 50 Prozent der Stimmen eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit zu sichern.

Das lag bisher auch daran, dass die zersplitterte Opposition angesichts des stark mehrheitswahlrechtlichen Charakters des Systems nur Nachteile hatte. Bei landesweiten Kommunalwahlen 2018 trat sie jedoch weitgehend vereint an und konnte in der Hauptstadt Budapest sowie den meisten Grossstädten gewinnen.

Inzwischen herrscht zwischen linken, liberalen und rechten Oppositionsparteien Einverständnis, auch bei der Parlamentswahl übernächstes Jahr in den Wahlkreisen gemeinsame Kandidaten aufzustellen.

Der Gesetzesvorschlag, für dessen Annahme die Regierungsfraktionen über die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen, legt dieser Strategie Steine in den Weg. Bei der geforderten hohen Zahl von eigenen Direktkandidaten müssten sich die Oppositionsparteien entscheiden, entweder auf gemeinsame Kandidaten in den Wahlkreisen oder auf getrennte Parteilisten bei der Listenwahl zu verzichten. In letzterem Fall müsste die Opposition auch mit einer gemeinsamen Parteiliste antreten. Unklar ist, ob alle dafür den Willen aufbringen.

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