Papst verschärft Kirchenrecht
Papst Franziskus schafft klarere Regelungen unter anderem beim Thema Darstellungen sexueller Gewalt. In dem kirchlichen Strafgesetzbuch wird auch der Missbrauch etwa an Minderjährigen neu verortet.
Das Wichtigste in Kürze
- Papst Franziskus hat das vatikanische Strafrecht verschärft und klarere Regelungen unter anderem beim Thema Missbrauch und Darstellungen sexueller Gewalt geschaffen.
Die Normen müssten beständig mit den Veränderungen in der Gesellschaft und den «neuen Erfordernissen des Volkes Gottes» im Austausch stehen, hiess es in der apostolischen Konstitution von Papst Franziskus, die am Dienstag vom Heiligen Stuhl veröffentlicht wurde. Deshalb sei es manchmal erforderlich, die Normen zu überarbeiten, begründete das katholische Kirchenoberhaupt die Änderungen. Die Verordnungen sollen am 8. Dezember in Kraft treten.
In dem kirchlichen Strafgesetzbuch - das Buch VI des Codex des Kanonischen Rechts - wird auch der Missbrauch etwa an Minderjährigen neu verortet. Der Teil, der die Minderjährigen angehe, stehe nun unter dem neuen Titel «Straftaten gegen Freiheit, Würde und Leben des Menschen», erklärte der Vatikan-Kirchenrechtler Markus Graulich im Interview des Medienportals «Vatican News».
Die Artikel, im Kirchenrecht als Canones bezeichnet, bestrafen Kleriker zum Beispiel für Missbrauch an Minderjährigen, aber auch wenn sie sich «pornografische Bilder» von Minderjährigen beschaffen und verbreiten oder Minderjährige dazu bringen, solche Bilder aufzunehmen. Dafür sieht das Recht Amtsenthebung, andere gerechte Strafen oder die Entlassung aus dem Klerikerstand vor, wenn es die Schwere des Falls nahelegt.
Die Worte «sexueller Missbrauch» finden sich zwar nicht. Stattdessen ist von einer «Straftat gegen das sechste Gebot» die Rede, also das Gebot gegen Ehebruch. Graulich erklärte dazu, dass das Gebot etwa vom Katechismus so gut definiert sei, dass man damit rechtlich arbeiten könne. 2019 habe man in Bezug auf Meldungen über Missbrauchsfälle von «sexuellen Handlungen» gesprochen und damit die Weite der Straftat eingeschränkt. Hinterher hätten sich Menschen beschwert, die zwar missbraucht wurden, aber eben nicht sexuell.