Polen: Umstrittenes Urteil des Verfassungsgerichts rechtskräftig
Das umstrittene Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum Verhältnis von polnischem und EU-Recht ist am Dienstag im öffentlichen Anzeiger erschienen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das polnische Verfassungsgericht gibt nationalem Recht den Vorrang vor EU-Recht.
- Das Urteil hat den Konflikt zwischen der EU-Kommission und Warschau weiter angeheizt.
In Polen ist das umstrittene Urteil des Verfassungsgerichts zum Verhältnis von polnischem und EU-Recht am Dienstag im öffentlichen Anzeiger erschienen – es ist damit rechtskräftig. Das Verfassungsgericht des Landes hatte geurteilt, dass bestimmte Elemente des EU-Rechts gegen die polnische Verfassung verstossen. Damit gab es nationalem Recht den Vorrang vor EU-Recht.
Das Urteil hat den Konflikt zwischen der EU-Kommission und Warschau um die Reform des polnischen Justizsystems weiter angeheizt. Polens Opposition wirft der nationalkonservativen PiS-Regierung vor, sie wolle das Land mit ihrem konfrontativen Kurs aus der EU führen. Am Sonntag protestierten landesweit viele Polen gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts und für einen Verbleib ihres Landes in der Staatengemeinschaft.
Die PiS-Regierung baut das Justizwesen seit Jahren um. Kritiker werfen ihr vor, Richter unter Druck zu setzen. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht.