Ein Polizist wurde in HMP Frankland von einem Häftling erstochen, was die katastrophalen Bedingungen und die Überfüllung der Haftanstalten verdeutlicht.
Gefängnis Gefängnistor Grossbritannien
Die vorzeitige Entlassung Tausender Häftlinge soll der Überfüllung britischer Gefängnisse entgegenwirken. (Archivbild) - Keystone

Ein Polizist in England ist von einem Häftling in einem Gefängnis niedergestochen und schwer verletzt worden. Der Fall wirft ein weiteres Schlaglicht auf die verheerenden Zustände in britischen Haftanstalten. Der Beamte werde in einem kritischen Zustand im Krankenhaus behandelt, zitierte die britische Nachrichtenagentur PA die Polizei in der nordostenglischen Stadt Durham.

Dem Mann wurde demnach in die Brust gestochen. Er sei aber bei Bewusstsein und ansprechbar. Der Vorfall ereignete sich in der Haftanstalt HMP Frankland, einem Hochsicherheitsgefängnis in Durham. Der Polizist gehörte zu einer Einheit der Manchester Police, die zur Unterstützung der Justizvollzugsbeamten in dem Gefängnis eingesetzt wurde.

Gefängnisse hoffnungslos überfüllt

«Ich werde über alle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Meine Gedanken sind bei diesem mutigen Beamten», schrieb Justiz-Ministerin Shabana Mahmood im Kurznachrichtendienst X. Die Verhältnisse in britischen Gefängnissen gelten als haarsträubend.

Immer härter ausfallende Urteile führten zu einer massiven Überbelegung. Gleichzeitig ist der Sektor chronisch unterfinanziert. Der Verband der Gefängnisdirektoren warnte kürzlich, die Haftanstalten könnten «innerhalb von Tagen keinen Platz mehr haben».

Haftentlassung ist einzige kurzfristige Lösung

Neben Überbelegung ist auch das Alter vieler Gebäude im britischen Justizvollzug ein Problem. Noch immer werden Dutzende Gefängnisse in England und Wales aus viktorianischer Zeit (1837–1901) betrieben.

Die einzig wirkungsvolle kurzfristige Massnahme ist die vorzeitige Haftentlassung. Die neue Labour-Regierung kündigte kürzlich an, viele Straftäter künftig bereits nach 40 Prozent ihrer Haftzeit auf Bewährung gehen zu lassen. Ausgenommen davon sind unter anderem Täter schwerer Gewalttaten.

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