Rechter Martin Sellner will Einreiseverbot gerichtlich anfechten
Die Stadt Potsdam hat gegen den Österreicher Martin Sellner ein bundesweites Einreiseverbot erwirkt. Der Betroffene will nun dagegen vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechte Martin Sellner will gerichtlich gegen ein Einreiseverbot gegen ihn vorgehen.
- Der Österreicher nannte das Verbot «völlig überschiessend».
- Die Stadt Potsdam hatte das Verbot nach einem Vortrag Sellners erwirkt.
Martin Sellner, früherer Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreichs, will gerichtlich gegen ein gegen ihn verhängtes Einreiseverbot nach Deutschland vorgehen. Auf X (früher Twitter) nannte er das Verbot «völlig überschiessend» und sprach von der «Atomwaffe des Einreiseverbots».
Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Stadt Potsdam gegen Sellner ein bundesweites Einreiseverbot erwirkt hat. Dieses gilt ab sofort. Die Stadt Potsdam bestätigte das Einreiseverbot, nannte aber nicht Sellners Namen. Sellner will sich vorerst an das Verbot halten.
Hintergrund für das Verbot ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in Potsdam im November 2023. Durch eine Veröffentlichung des Medienhauses Correctiv war dieses im Januar bekannt geworden.
Sellner hatte in Potsdam nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft Deutschland verlassen müssen. Auch Menschen mit deutschem Pass, wie er in einem neuen Buch unter gleichem Titel schreibt, könnten betroffen sein.
Martin Sellner sagt kommende Auftritte in Deutschland ab
Martin Sellner präsentierte den Bescheid aus Potsdam auf seinem Video auf X. Der Bescheid lege Verstösse gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Doch werde hier das «Grundgesetz komplett verzerrend ausgelegt», meinte der Österreicher.
«Genau das wird jetzt vor Gericht gehen», kündigte Sellner an. Sein Anwalt werde sowohl ein Eil- als auch ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Er rechne damit, dass das Eilverfahren bis zu zwei Monate dauern werde. Sollten juristische Schritte keinen Erfolg haben, behalte er sich andere Schritte vor, sagte Sellner.
Zugleich erklärte er, er sei derzeit in Österreich und werde vorerst nicht in die Bundesrepublik einreisen. Kommende Auftritte in Deutschland seien gestrichen.
Für die Verweigerung der Einreise sind grundsätzlich Landesbehörden zuständig, in diesem Fall die Ausländerbehörde in Potsdam. Durchsetzen müsste das bundesweit geltende Einreiseverbot zum Beispiel die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen. Nach Einreise nach Deutschland könnte eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden. Ausserdem ist eine Einreise trotz Verbots strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.