Schwangerschaftsabbruch wegen Fehlbildung in Polen verfassungswidrig
Das Wichtigste in Kürze
- In Polen waren Abtreibungen bisher nur bei schweren Fehlbildungen erlaubt.
- Nun wurde auch diese Ausnahmeregelung für verfassungswidrig erklärt.
- Die Regelung verstosse laut den Richtern gegen das Recht auf Leben.
Pole visiert eine weitere Verschärfung seines schon sehr strengen Abtreibungsrechts an. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig.
Demnach war ein Schwangerschaftsabbruch bislang zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstösst dies gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.
Mehr als 100 Abgeordnete hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Mehrheitlich kamen die Stimmen aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt. In fast allen Fällen aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen.