Slowakei verschiebt 3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Während Nachbarländer wie Österreich ihre Corona-Regeln verschärfen, macht die Slowakei wieder einen Rückzieher von gerade beschlossenen Massnahmen.

Anmeldung für einen Corona-Test im slowakischen Secovce. Foto: Roman Hanc/TASR/dpa
Anmeldung für einen Corona-Test im slowakischen Secovce. Foto: Roman Hanc/TASR/dpa - sda - Keystone/TASR/Roman Hanc

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Slowakei wollte eigentlich eine 3G-Regel am Arbeitsplatz einführen.
  • Dabei wird den Ungeimpften kein Lohnersatz ausbezahlt.
  • Wie die lokalen Medien nun mitteilen, tritt diese Regel nicht in Kraft.

Während Nachbarländer wie Österreich ihre Corona-Regeln verschärfen, macht die Slowakei wieder einen Rückzieher von gerade beschlossenen Massnahmen. Am Freitag gaben die Gesundheitsbehörden in Bratislava bekannt, dass die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz auf unbestimmte Zeit verschoben werde.

Ohne Lohnersatz ausgeschlossen

Erst am Donnerstag hatte die Regierung beschlossen, dass ab Montag neben Geimpften und Genesenen nur solche Personen zur Arbeit gehen dürfen, die mindestens zweimal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen können.

Schon eine Woche zuvor hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise kontrollieren und Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis vom Betreten ihres Arbeitsplatzes ausschliessen dürfen, ohne ihnen einen Lohnersatz zahlen zu müssen.

Das für die Detailregelungen und die Überwachung der Massnahmen zuständige Amt für Öffentliche Gesundheit UVZ teilte jedoch am Freitag über die staatliche Nachrichtenagentur TASR mit, dass die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz am Montag nicht in Kraft treten könne.

Wer kommt für Kosten auf?

Die Regierung habe noch nicht geklärt, wer die Kosten der Corona-Tests und Kontrollen zu tragen habe. Gesundheitsminister Vladimir Lengvarsky kündigte am Abend im TV-Nachrichtensender TA3 «intensive Verhandlungen» zwischen den Ministerien an. Er räumte jedoch ein, dass vorerst offen sei, ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Staat für diese Kosten aufkommen würden.

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