Staubsaugerfirma klagt vor EuGH auf Millionen-Schadenersatz

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Luxemburg,

Der britische Staubsaugerhersteller hat sich bereits gegen eine aus seiner Sicht ungerechten EU-Verordnung erfolgreich zur Wehr gesetzt. Nun klagt Dyson auf Schadenersatz.

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Das Logo des britischen Hausgeräte-Herstellers Dyson. - Yui Mok/PA Wire/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein jahrelanger Rechtsstreit des britischen Staubsaugerherstellers Dyson um mehr als 176 Millionen Euro Schadenersatz geht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die entscheidende Phase.

Am Donnerstag begann die mündliche Verhandlung vor dem höchsten europäischen Gericht, wie eine Sprecherin mitteilte.

Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Das britische Unternehmen, das beutellose Staubsauger verkauft, sah sich deswegen ungerecht behandelt und forderte Schadenersatz von der EU-Kommission. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.

Dyson gewann zwar den Prozess, bekam aber vom EU-Gericht anschliessend keinen Schadenersatz zugesprochen. Dagegen wehrt sich der Staubsaugerhersteller nun vor dem EuGH. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Monaten gerechnet.

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