Thüringer Landtag wieder zusammengekommen

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Deutschland,

Zweiter Versuch zur Wahl eines Landtagspräsidenten in Thüringen: Die Abgeordneten des Landtags sind erneut zusammengekommen.

Schriftzug Thüringer Landtag in Erfurt
Zweiter Versuch zur Wahl eines Landtagspräsidenten in Thüringen nach turbulentem Abbruch. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Zweiter Anlauf zur Wahl eines Landtagspräsidenten in Thüringen: Die Abgeordneten des Landtags sind erneut zusammengekommen, um das Parlament nach den Turbulenzen und dem Abbruch am Donnerstag arbeitsfähig zu machen.

Der umstrittene AfD-Landtagspräsident Jürgen Treutler eröffnete die Sitzung und erklärte, er werde die Verfassungsgerichtsentscheidung umsetzen. Thüringens Verfassungsrichter haben dem 73-Jährigen auf Antrag der CDU-Fraktion per einstweiliger Anordnung Regeln gesetzt, wie die Parlamentssitzung ablaufen muss.

Dazu gehört auch, dass er einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung aufrufen und abstimmen lassen muss, mit dem das Vorschlagsrecht für die Präsidentenwahl neu gegelt werden soll. Damit könnte nicht nur die AfD als stärkste Fraktion einen Personalvorschlag unterbreiten. Auch die vier anderen Fraktionen. CDU, BSW, Linke und SPD haben schon vorab erklärt, sie werden keinen AfD-Abgeordneten in das zweithöchste Thüringer Staatsamt wählen.

AfD-Kandidatin sorgt für Aufsehen

Die AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Die AfD hat ihre Abgeordnete Wiebke Muhsal als Kandidatin für das Präsidentenamt aufgestellt. Muhsal wurde vor einigen Jahren wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Personalvorschlag wird deshalb von Abgeordneten anderer Fraktionen als Provokation empfunden. Die CDU nominierte als Kandidaten für die Landesspitze ihren Abgeordneten Thadäus König quasi als Konsenskandidaten.

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Kommentare

User #4766 (nicht angemeldet)

Der Verfassungsschutz ist ein Zahnloser Propaganda Verein geworden.

User #3665 (nicht angemeldet)

Das Verfassungsgericht sicherte nur juristisch den demokratischen Ablauf der Konstituierung des thüringischen Landtags; zur Nomination äusserte er sich nicht, weil das eine nicht statthafte Einmischung in einen politische Entscheid bedeutet hätte. Der Landtag war natürlich frei, von der Tradition, den Kandidierenden der stärksten Partei zu nominieren, abzuweichen.

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