Tschechisches Gericht bestätigt Testpflicht am Arbeitsplatz
Das höchste Verwaltungsgericht Tschechiens hat die Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz bestätigt.
Geklagt hatte ein Arbeiter eines Automobilzulieferers, weil er in der Regel einen zustimmungspflichtigen medizinischen Eingriff sah. Die Richter hielten die Massnahme für verhältnismässig, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.
Ein Rachenabstrich sei kein derart starker Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde des Arbeitnehmers, dass die Testpflicht gestoppt werden müsste. Zu berücksichtigen sei, dass auf diese Weise eine völlige Schliessung der Betriebe habe verhindert werden könne.
Die Regierung aus Populisten und Sozialdemokraten hat die wöchentliche Testpflicht inzwischen schrittweise auf alle Unternehmen ausgeweitet. Sie gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die in Kontakt mit Kunden kommen. Die Tests werden von der staatlichen Krankenkasse bezuschusst.
Tschechien ist eines der am stärksten von der Corona-Pandemie getroffenen EU-Länder, die Zahlen sinken aber wieder. Seit Beginn der Pandemie gab es mehr als 1,5 Millionen bestätigte Infektionen und 27 466 Todesfälle. Innerhalb von 7 Tage steckten sich nach aktuellen Zahlen zuletzt mehr als 260 Menschen je 100 000 Einwohner an. In Deutschland liegt diese sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 106.