Verfassungsgericht gegen Tempolimit auf deutschen Autobahnen
Das deutsche Verfassungsgericht spricht sich gegen ein Tempolimit auf der Autobahn aus. Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig abgewiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Verfassungsgericht ist gegen ein Tempolimit auf der Autobahn.
- Der Gesetzgeber verstosse nicht gegen das Klimaschutzgebot.
- Immer wieder wird über ein Tempolimit als Möglichkeit zum Energiesparen gestritten.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf den Autobahnen des Landes als unzulässig abgewiesen.
Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstosse, indem er kein Tempolimit einführe. Das hätten sie aber nicht ausreichend begründet, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Tempolimit würde CO2-Emissionen senken
Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart.
Im Frühjahr 2021 hatten die deutschen Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein deutschlandweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken.