Verfassungsgericht stoppt vorerst Regierungsbildung im Kosovo
Nach dem Sturz des Kabinetts von Albin Kurti hat das Verfassungsgericht in Kosovo die Bildung einer neuen Regierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorerst gibt es keine neue Regierung im Kosovo.
- Albin Kurti blieb nach seinem Kabinetts-Sturz geschäftsführend im Amt.
Das Verfassungsgericht im Kosovo hat die Bildung einer neuen Regierung vorerst gestoppt. Nach dem Sturz des Kabinetts von Albin Kurti durch einen Misstrauensantrag Ende März bleibt dieses mindestens bis zum 29. Mai geschäftsführend im Amt.
Staatspräsident Hashim Thaci hatte den früheren Vize-Premier Avdullah Hoti mit der Regierungsbildung beauftragt. Die Höchstrichter setzten jedoch am Freitag die zugrundeliegende Verordnung bis zum Monatsende aus, wie die Tageszeitung «Koha Ditore» am Samstag berichtete.
Kurti seit Anfang an Koalitionsspitz
Der linksgerichtete Menschenrechtsaktivist Kurti amtiert seit Anfang Februar an der Spitze einer Koalitionsregierung. Bis zu seinem Sturz bestand diese aus seiner eigenen Partei Vetevendosje (Selbstbestimmung) und der konservativen Demokratischen Liga des Kosovos (LDK).
Nach Wahlen im vergangenen Oktober löste sie eine als korrupt und ineffizient empfundene Regierung ab. Deren Parteien waren aus der UCK-Miliz des anti-serbischen Aufstands 1998/99 hervorgegangenen. Thaci war damals Kommandeur der UCK.
Machtkampf spitzte sich mit Coronakrise zu
Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie spitzte sich der Machtkampf zwischen Kurti und Thaci zu: Der Präsident drängte auf die Ausrufung des Notstands, um Sondervollmachten an sich ziehen zu können. Als sich Kurti diesem Ansinnen widersetzte, verliess die LDK auf Druck von US-Diplomaten die Regierungskoalition.
Schliesslich beauftragte Thaci am vergangenen Donnerstag den LDK-Politiker Hoti mit der Bildung einer neuen Regierung. Kurti focht diesen Schritt vor dem Verfassungsgericht an, weil der Präsident mit seiner Verordnung Kurtis Partei übergangen hatte. Sie verfügt über die meisten Mandate im Parlament, hat aber keine Mehrheit mehr.
Die Höchstrichter entschieden in der Sache selbst nicht. Sie hielten aber in ihrer einstweiligen Verfügung die Aussetzung der Verordnung Thacis für begründet. Sie soll es ihnen ermöglichen, den Einspruch Kurtis zügig und umfassend zu beurteilen.