Verteidiger fordern Freispruch im Prozess gegen Christian B.
Nach mehr als 30 Verhandlungstagen geht der Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. dem Ende entgegen. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.
Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. «Es gab nie einen hinreichenden Tatverdacht», sagte Verteidiger Friedrich Fülscher zu Beginn seines Plädoyers. Ein Freispruch sei der einzig richtige Ausgang des Verfahrens.
Die Verteidigung führte dazu unter anderem fehlende Beweise und nicht glaubwürdige Zeugen an. Dem 47-jährigen Deutschen werden von der Staatsanwaltschaft drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Das Urteil soll nach mehr als 30 Verhandlungstagen noch im Oktober verkündet werden.
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft
Die Verteidigung kritisierte zudem, dass die Staatsanwaltschaft nur einseitige Ermittlungsergebnisse präsentiert habe. Weiter warfen die Anwälte der Ermittlungsbehörde grobe handwerkliche Fehler sowie Taschenspielertricks bei der Beweisführung vor.
Fülscher vermutete zudem, dass es zu keiner Anklage gekommen wäre, wenn es sich bei dem Angeklagten nicht auch um den im Fall Maddie Verdächtigen gehandelt hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschliessender Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter gefordert.
Mordverdacht im Fall Maddie McCann
Internationale Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil Christian B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Derzeit verbüsst der 47-Jährige eine Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Das Gericht ist zuständig, weil B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.