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VW muss Schadenersatz zahlen für klagende Diesel-Käufer

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Deutschland,

VW ist vom Diesel-Skandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof.

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof (BGH) und ein VW Logo (Kombo). Der 6. Zivilsenat urteilt über eine Klage gegen den Autobauer VW im Dieselskandal. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Volkswagen muss klagenden Diesel-Besitzern Schadensersatz zahlen.
  • Dies hat der deutsche Bundesgerichtshof am Montag entschieden.
  • Für zahlreiche Diesel-Fahrer ist damit der Weg für Schadenersatz von VW frei.

Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag.

Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist damit der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest: Klagende Käufer können ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern.

Bundesgerichtshof
Hinweisschild am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. - dpa/AFP/Archiv

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.

Es hatte den VW-Konzern verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25'600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Dieselskandal von Volkswagen flog 2015 auf

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31'500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen.

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Das Logo von Volkswagen ist auf dem Dach des Markenhochhauses auf dem Werksgelände von VW zu sehen. - dpa

Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.

Der BGH wies mit seinem Grundsatz-Urteil die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.

Noch 60'000 Verfahren wegen Schadenersatz hängig

Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60'000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt.

Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen.

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