Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt-Anschlag geplant – 15-Jähriger verurteilt

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Deutschland,

Ein Jugendlicher will mit einem Lastwagen auf einem Weihnachtsmarkt möglichst viele «Ungläubige» überfahren und töten. Nun hat ein Gericht ihn verurteilt.

Landgericht Köln
Die Verhandlung gegen den 15-Jährigen vor dem Landgericht Köln (D) war nicht öffentlich. - Federico Gambarini/dpa

Wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt hat das Kölner Landgericht (D) einen 15-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, wie ein Gerichtssprecher im Anschluss an die nicht öffentliche Verhandlung mitteilte.

Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich seit Herbst 2023 radikalisiert hatte. Bereits nach wenigen Wochen habe er mit einem Bekannten verabredet, einen islamistisch motivierten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen (D) zu begehen.

Anschlag mit einem Lkw geplant

«Konkret haben die Planungen vorgesehen, dass der Angeklagte mit einem angemieteten Lkw über den Weihnachtsmarkt fahren wollte, um dabei möglichst viele Besucher, die er als Ungläubige erachtete, zu töten», sagte der Sprecher. Der aus Brandenburg stammende mutmassliche Mittäter hätte die Tat filmen sollen.

Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich davon ausgegangen, dass der Angeklagte einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion bringen wollte. Die geplante Tatausführung habe sich in der Hauptverhandlung dann aber anders dargestellt, sagte der Sprecher.

Laut Urteil hatte der 15-Jährige zudem in einer Chatgruppe ein Video veröffentlicht, in dem er einen Anschlag auf «Ungläubige» ankündigte. Im Hintergrund des Clips sei ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu sehen.

Der Jugendliche aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis habe im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte der Gerichtssprecher.

«Der Angeklagte war nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Beim Jugendstrafrecht steht bei der Auswahl der Sanktionen der Erziehungsgedanke im Vordergrund», erläuterte der Sprecher. «Konkret war hier für die Strafzumessung leitend, dass der Angeklagte sich im Rahmen der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig eingelassen hat, er nicht vorbestraft war und er als Jugendlicher noch besonders jung war.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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