Wie Kinder besser vor Missbrauch geschützt werden

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Deutschland,

Der Missbrauchsskandal von Lügde hat erschreckende Defizite beim Kinderschutz offengelegt. Politik, Behörden und Verbände suchen Wege, wie Kindeswohlgefährdungen künftig frühzeitig entdeckt und verhindert werden können.

Polizeiauto vor dem versiegelten Campingwagen des mutmasslichen Täters von Lügde. Kinderschutz- und Sozialverbände fordern Konsequenzen aus dem Missbrauchsfall auf dem Campingplatz. Foto: Guido Kirchner
Polizeiauto vor dem versiegelten Campingwagen des mutmasslichen Täters von Lügde. Kinderschutz- und Sozialverbände fordern Konsequenzen aus dem Missbrauchsfall auf dem Campingplatz. Foto: Guido Kirchner - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der jahrelange massenhafte Missbrauch von mehr als 40 Kindern auf einem Campingplatz in Lügde (Nordrhein-Westfalen) wirft die Frage auf, warum die Schwächsten der Gesellschaft nicht besser geschützt werden.

Kinderschutzorganisationen sollen am 24. Juni in einer Anhörung im NRW-Landtag Empfehlungen abgeben. Drei Tage später (27. Juni) beginnt der Prozess gegen drei Angeklagte im Fall Lügde. Auch die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung will in Kürze ein Konzept zum Kinderschutz vorlegen. Die sogenannte Bosbach-Kommission hat ebenfalls Vorschläge gemacht. Die Experten-Empfehlungen für die Anhörung liegen schriftlich vor.

: Die Landschaftsverbände LWL und LVR beklagen einen dramatischen Fachkräftemangel in den NRW-weit 186 Jugendämtern. Die Fallzahlen, in denen die Ämter Risiken einschätzen oder Hilfe gewähren müssen, seien im bevölkerungsstärksten Bundesland seit 2012 um mehr als 11.000 auf fast 39.500 gestiegen. Landesfamilienminister Joachim Stamp (FDP) will nun «Fallobergrenzen» prüfen. Die Verbände und Stamp wollen bundesgesetzliche Regelungen für sogenannte Fallübergaben bei Jugendämtern. Damit soll verhindert werden, dass wie im Fall Lügde Lücken beim Kindesschutz durch die Zuständigkeit von gleich zwei Jugendämtern entstehen.

: Verbände plädieren für einen unabhängigen Kinderschutzbeauftragten. Er soll nicht nur die bestehenden Strukturen unter die Lupe nehmen, sondern auch Anlaufstelle für «Whistleblower» werden, die Hinweise auf Verdachtsfälle geben. Einmal im Jahr soll er dem Landtag Bericht erstatten. Die NRW-Regierung steht dem offen gegenüber. Vorstellbar wäre ihrer Ansicht nach auch eine Kommission zur Prävention sexueller Gewalt gegen Minderjährige.

: In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben solche Hotlines nach Angaben der Kinderschutzverbände dazu geführt, dass deutlich mehr Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen eingingen.

Fast unisono fordern Experten die Bildung von berufsübergreifenden Netzwerken aus Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Vereinen, Kinderärzten und Betreuungsstätten. Denn die unzureichende Kooperation der verschiedenen Stellen stelle ein Risiko dar. Vielfach wird zudem bemängelt, dass besonders auf dem Land das Netz von Beratungsstellen zu dünn sei.

Kinderärzte sollten sich untereinander besser austauschen können. Dies wird aber durch die Schweigepflicht und den Datenschutz erschwert. Die Bosbach-Kommission fordert eine Regelung, die einen internen Austausch rechtlich ermöglicht. Denn mögliche Täter wechselten oft den Kinderarzt, um Übergriffe zu verschleiern.

Nach wie vor kommen Meldungen zu kinderpornografischem Material überwiegend aus den USA. Internet-Service-Provider in Deutschland sollten laut Deutscher Kinderhilfe wie in den USA dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle zu melden.

Die Mindeststrafandrohung für einfachen sexuellen Missbrauch von Kindern ist mit derzeit sechs Monaten laut Deutscher Kinderhilfe zu niedrig - bei Wohnungseinbrüchen liege sie bei einem Jahr. Auch die Innenminister der Länder reagieren. Sie wollen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie künftig härter bestrafen. Die Höchststrafe für die Verbreitung von Bildern und Videos soll von derzeit fünf auf zehn Jahre steigen, die Höchststrafe für die Beschaffung von drei auf fünf Jahre. Einige Experten fordern zudem, dass Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch aufgehoben werden. Denn Opfer seien oft erst Jahrzehnte später in der Lage, über ihre Erfahrungen zu sprechen.

Mehrfachbefragungen von Kindern sollten vermieden werden. In jeder Polizeidienststelle sollte ein Beamter oder eine Beamtin zur Kinderschutzfachkraft weiterqualifiziert werden, empfiehlt die Deutsche Kinderhilfe. Verbände und Bosbach-Kommission sprechen sich für verstärkte Videovernehmungen aus.

Kinder sollen besser aufgeklärt werden. Über schulische Präventionsprogramme könnten potenziell alle Kinder erreicht werden, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Gute Ansätze gebe es schon mit Theaterprojekten, heisst es bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Verstärkt sollten bei der Prävention auch digitale Medien einbezogen werden.

Kinderschutz müsse Pflichtfach in der Erzieherausbildung, im Studium sowie in der Ausbildung an Familiengerichten und bei Kinderärzten werden, fordert der Deutsche Kinderverein. Medizinisches Personal, Rettungsdienste, Polizei, Lehrer und Erzieher sollten in der Früherkennung geschult werden.

Kinder, die Hilfe zur Erziehung erhalten, sollten nach Ansicht des Deutschen Kindervereins einen Rechtsanspruch auf regelmässige persönliche Gespräche mit dem Jugendamt haben. Dabei sollten sie ohne die Eltern über ihr Befinden, ihre Wünsche und mögliche Gefährdungen sprechen können.

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