Wirtschaft will Kurzarbeitergeld auch für Azubis
Industrie und Handwerk haben die Bundesregierung aufgefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise schnellstmöglich auf Lehrlinge auszuweiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, verlangte, es müsse für Betriebe in der Krise «vom ersten Tag an möglich sein, Kurzarbeitergeld auch für Azubis zu erhalten».
Anderenfalls sähen sich Betriebe in der Krise gezwungen, ihren Auszubildenden zu kündigen. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der «Welt am Sonntag»: «Wir müssen dringend vermeiden, dass Betrieben, die von der Krise massiv betroffen sind, nichts anderes übrig bleibt, als Ausbildungsverhältnisse zu beenden».
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, verlangte, es müsse für Betriebe in der Krise «vom ersten Tag an möglich sein, Kurzarbeitergeld auch für Azubis zu erhalten».
Kurzarbeitergeld kann in der Corona-Krise schon dann fliessen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.
Die rund 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland sind von dieser Regelung allerdings bisher ausgenommen. Ihnen müssen Betriebe laut Bundesausbildungsgesetz auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen.