AHV-Abstimmung: Bundesgericht entscheidet über Wiederholung
Das Bundesgericht prüft heute eine mögliche Neuabstimmung zur AHV-Reform. Die umstrittene Abstimmung von 2022 steht aufgrund einer Rechenpanne in der Kritik.
Die AHV-Abstimmung vom September 2022 sorgt für Aufsehen. Eine öffentliche Verhandlung des Bundesgerichts findet heute statt.
Mehrere Beschwerden fordern eine Wiederholung des Urnengangs. Wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet, prüft das Bundesgericht eine erneute Abstimmung zum Frauenrentenalter.
Die Finanzlage der AHV stellt sich besser dar als ursprünglich angenommen. Dies wirft Fragen zur Gültigkeit der Abstimmung auf.
Hintergründe der Beschwerde
Die Grünen und die SP Frauen Schweiz haben Beschwerden eingereicht. Laut «Penso.ch» reagierten sie auf den Berechnungsfehler zu den AHV-Finanzprognosen.
Sie fordern eine Annullierung des knappen Abstimmungsresultats. Kathy Steiner, eine der Klägerinnen, sieht die Notwendigkeit einer Wiederholung.
Die Beschwerdeführer sehen eine Verletzung der freien Willensbildung. Sie argumentieren, das finanzielle Argument sei ausschlaggebend für das Ja gewesen.
Nach AHV-Abstimmung: Mögliche Konsequenzen
Eine Neuabstimmung wäre ein Novum in der Schweiz. Wie «Blick» erklärt, wurde noch nie eine Volksabstimmung wiederholt.
2019 annullierte das Bundesgericht zwar eine Abstimmung, doch die Initianten verzichteten auf eine Wiederholung. Die Richter müssen verschiedene Faktoren abwägen.
Der Fehler in den Prognosen fiel geringer aus als zunächst angenommen. Zudem ist ein Teil der Reform bereits in Kraft.
Eine Aufhebung der Abstimmung könnte finanzielle Folgen für die AHV haben. Steiner sieht darin kein Problem und verweist auf die Handlungsfähigkeit des Bundes in Krisensituationen.
Politische Dimension
Die Abstimmung zur AHV-Reform war äusserst knapp. Laut «Blue News» stimmten 50,6 Prozent für die Vorlage AHV 21.
Dies unterstreicht die Brisanz einer möglichen Wiederholung. Sie könnte weitreichende Folgen für die Schweizer Demokratie haben.