Zahl rechtskräftiger Verurteilungen gesunken
Die Zahl rechtskräftiger Verurteilungen vor deutschen Gerichten ist im vergangenen Jahr gesunken.

Das Wichtigste in Kürze
- Geldstrafe am häufigsten verhängt.
2018 wurden insgesamt rund 712.300 Straftäter rechtskräftig verurteilt, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Das waren etwa 3700 beziehungsweise 0,5 Prozent Verurteilte weniger als im Vorjahr.
Bei weiteren rund 156.800 Angeklagten endete das Strafverfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern mit Freispruch, einer Verfahrenseinstellung oder einer anderen Entscheidung.
Am häufigsten wurde eine Geldstrafe verhängt. Rund 550.300 Angeklagte erhielten eine solche Strafe, das waren mehr als drei Viertel (77,3 Prozent) aller Verurteilungen. Etwa 102.700 Angeklagte wurden zu einer Freiheitsstrafe oder zu Strafarrest verurteilt (14,4 Prozent).
Bei weiteren rund 9200 Angeklagten wurde eine Jugendstrafe ausgesprochen. Weit häufiger griffen die Gerichte zu weniger schweren Sanktionen des Jugendstrafrechts - in rund 42.400 Fällen verhängten die Richter sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder die Verhängung von Jugendarrest. Rund 7700 Angeklagte erhielten Erziehungsmassregeln, etwa die Weisungen zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
Verurteilt werden kann nach deutschem Strafrecht nur, wer zur Tatzeit 14 Jahre oder älter und somit strafmündig war. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewandt wird.