Zwei weitere Franzosen im Irak wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilt
Im Irak sind am Montag zwei weitere Franzosen wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Mitglieder von elfköpfiger Gruppe erhalten Todesstrafe in Bagdad.
Ein Gericht in Bagdad verhängte die Todesstrafe gegen den 32-jährigen Bilel Kabaoui und den 41 Jahre alten Murad Delhomme. Damit wurden binnen einer Woche alle Angehörige einer Gruppe von elf Franzosen und einem Tunesier, die im Januar aus Syrien an den Irak überstellt worden waren, zum Tode verurteilt.
Im Irak steht auf die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation die Todesstrafe, egal ob die Betroffenen gekämpft haben oder nicht. Frankreich will die Hinrichtung seiner Staatsbürger verhindern, lehnt ihre Rücknahme aber ab. Die Regierung in Paris betont, die Dschihadisten sollten am Ort ihrer Verbrechen verurteilt werden. Die Schnellverfahren in Bagdad stufte sie trotz scharfer Kritik von Menschenrechtlern als fair ein.
In der Anhörung am Montag versicherte Murad Delhomme, niemals der IS-Miliz die Treue geschworen zu haben. Er gab an, nach Syrien gereist zu sein, um die Frau eines Freundes zu retten, der als IS-Kämpfer getötet worden war. Er hatte allerdings zuvor ausgesagt, zur IS-Brigade Tarik ibn Sijad gehört zu haben, die von einem früheren französischen Fremdenlegionär geführt wurde und die für diverse Anschläge verantwortlich gemacht wird.
Bilel Kabaoui gab seinerseits an, aus «Dummheit» vor fünf Jahren nach Syrien gereist zu sein. Er sagte, er habe seine Familie in Frankreich gebeten, den französischen Geheimdienst um Rat zu bitten, wie er mit seiner Frau und drei Kindern heimkehren könne. Auf ihren Rat habe er sich Ende 2017 den syrischen Kurden gestellt, sagte Kabaoui. Wie alle Verurteilten kann er nun binnen 30 Tagen Berufung gegen das Todesurteil einlegen.
Der Irak hat seit 2018 über 500 Ausländer wegen IS-Mitgliedschaft verurteilt. Erst am Sonntag erhielt eine junge Deutsche 15 Jahre Haft. Bisher wurde noch kein Ausländer hingerichtet. Menschenrechtsaktivisten warnen, dass im Irak bei Verhören Folter weit verbreitet sei, um Geständnisse zu erzwingen. In den oft nur einstündigen Verfahren werden die Angeklagten durch Pflichtverteidiger vertreten, die oft erst kurz zuvor die Akten erhielten.