Gaming: Was passiert mit dem Steam-Account nach dem Tod?
Kann man seinen Steam-Account jemand anderem vererben? Denn neben materiellen Gütern zählen heutzutage auch Daten zum Besitz von Personen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer stirbt, kann seinen Steam-Account nicht so einfach vererben.
- Der digitale Nachlass kann aber durch einen Notar geprüft werden.
Was passiert eigentlich nach dem Tod mit digitalen Gütern und Accounts, wie zum Beispiel der Steam-Bibliothek? In der heutigen Zeit ist es wichtig, auch über den digitalen Nachlass zu sprechen und Vorkehrungen dafür zu treffen.
Auf Reddit stellen sich derzeit einige Spieler die Frage, was mit ihren Steam-Spielen geschieht, wenn sie versterben. Kann ein Account an Verwandte vererbt werden, oder endet der Account automatisch mit dem Ableben des Nutzers?
Für den Redditor «Rudokhvist» ist die Antwort klar: «Valve weiss es nicht, wenn du stirbst. Nach den Steam-Nutzungsbedingungen darfst du deinen Account nicht an andere Menschen weitergeben.»
Natürlich wäre eine Weitergabe ein Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen. «Steam» vermerkt in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen: «Der Käufer erhält das ausschliessliche Recht, das Programm an einem Computerarbeitsplatz zu benutzen. Das Recht ist nicht übertragbar, vermietbar oder verleihbar.»
Schatzgrube Steam-Account
Doch was passiert, wenn Valve auch in den nächsten 40 oder 50 Jahren noch existiert? Und noch wichtiger, was passiert mit den Spielen und Items, die mühevoll erworben wurden?
Als Selbsttest haben wir einen privaten Steam-Account benutzt, der rund acht Jahre brach lag. In diesem haben wir virtuelle Kisten und Waffenskins aus dem Spiel Counterstrike vorgefunden.
Diese hatten vor acht Jahren einen Wert von ungefähr 5 bis 15 Euro. Jetzt, nach dem Verkauf der Items, wurden uns über 96 Euro gutgeschrieben. Und das war nur ein sehr kleiner Account.
Accounts, in denen täglich Geld investiert wird, gelten dann natürlich als wahre Schatzgrube. Und genau deswegen hat die Vererbung solcher Accounts nicht nur einen emotionalen Aspekt. Sondern auch einen wirtschaftlichen.
Nachlass gehört den Erben
Gemäss Erbrecht und laut «Erbrechtinfo» wird der digitale Nachlass vom rechtmässigen Erben geerbt. Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur E-Mail-Accounts, sondern auch Online-Spielesammlungen.
Doch inwiefern hier das Schweizer Recht angewendet werden kann, ist fraglich. «Steam» hat seinen Sitz nicht in der Schweiz.
Ob der Steam-Account dann also am Ende wirklich vererbt werden kann, ist nicht eindeutig geklärt. Wer sich unsicher ist, müsste sich in so einem Fall an einen Notar wenden.
«digitalernachlass.net» empfiehlt, die Konten auch im Testament schriftlich zu vermerken – wie auch bei anderen Gütern. Und wer ganz sicher gehen will, hinterlegt damit auch gleich die dazugehörigen Passwörter. Aber aufpassen: Wer ohne die eindeutige Erlaubnis auf das Konto eines Verstorbenen zugreift, kann sich strafbar machen.