1,3 km Schulweg für Erstklässlerin laut Gericht zumutbar
Das Wichtigste in Kürze
- Eltern klagten, dass der Schulweg mit 1,3 Kilometer zu lange sei.
- Dadurch bliebe der Erstklässlerin nicht genügend Zeit, um zu essen.
- Das Verwaltungsgericht in Zürich lehnte die Beschwerde aber ab.
1,3 Kilometer lang ist der Schulweg einer Erstklässlerin in Wädenswil ZH. Er hat eine Höhendifferenz von 49 Meter, was 1,79 Leistungskilometer ergebe. Dies rechnen die Eltern des Mädchens in einer Klage vor. Sie wollen, dass ihr Kind in eine andere Schule umgeteilt wird, scheitern damit aber vor dem Verwaltungsgericht Zürich.
Wie die NZZ berichtet, beklagen die Eltern auch, dass dem Mädchen wegen des Schulwegs zu wenig Zeit fürs Mittagessen bleibe. Ausserdem habe es in der Klasse fast ausschliesslich Kinder mit Migrationshintergrund, die Klasse sei nicht ausgeglichen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist die Beschwerde ab. Geht das Kind mit einer altersüblichen Geschwindigkeit von 3 Stundenkilometern, so ist der Schulweg 26 Minuten lang. Die Höhendifferenz sei nicht beschwerlich, gefährliche Stellen gebe es keine. Die Strecke ist also zumutbar, zumal das Mädchen sie mit zwei anderen Kindern absolvieren könnte.
Zudem blieben dem Mädchen mindestens 48 Minuten, um im gewohnten Umfeld zu essen. Das Kind wird nicht «in eine Hortverpflegung gedrängt», wie dies die Eltern beklagt hatten.
Das Gericht hält zwar fest, dass es in der Klasse mehr fremdsprachige Kinder habe als in den beiden anderen. Die Abweichung sei aber zulässig. Zudem müsste die Schulleitung bei der Einteilung auch auf das Verhältnis zwischen Knaben und Mädchen achten.
Sin 1,3 Kilometer Schulweg zumutbar für eine Erstklässlerin?
Schulpräsident Pierre Rappazzo zeigt sich gegenüber Tamedia erfreut über den Entscheid. Hätten die Eltern Recht bekommen, würde die Klasseneinteilung noch schwieriger werden. Er könne aber die Eltern auch verstehen. Denn das Mädchen müsse an einem Schulhaus vorbei gehen, um beim nächsten in eine vermeintlich schlechtere Klasse zu gehen.