20-Jähriger muss nach Messerstecherei zwölf Jahre ins Gefängnis
2018 stach er einer Person mit einem Messer in den Hals. Das Opfer verblutete. Nun muss der beschuldigte Täter zwölf Jahre ins Gefängnis.
Das Wichtigste in Kürze
- 2018 kam es am Bahnhof von Martigny VS zu einem grösseren Konflikt.
- Ein damals 18-Jähriger tötete einen 22-Jährigen mit einem Messer.
- Nun kommt der Täter für zwölf Jahre ins Gefängnis.
Der heute 20-jährige Mann, der im März 2018 am Bahnhof von Martigny VS einen 22-Jährigen mit einem Messer getötet hatte, muss wegen vorsätzlicher Tötung zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Walliser Kantonsgericht hat am Dienstag die Strafe der Vorinstanz bestätigt.
«Es ist bedauerlich, dass ein (zum Zeitpunkt der Tat) 18-jähriger junger Mann für mehrere Jahre inhaftiert wird, was sich zwangsläufig stark auf seinen Start ins Erwachsenenleben auswirken wird», heisst es im Urteil des Kantonsgerichts, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Verteidiger: «Strafe sehr streng»
Die Verhängung dieser Strafe erscheine jedoch angesichts der schweren Schuld des Angeklagten und der Bedrohung, die er für die öffentliche Ordnung darstellt, als unvermeidlich, urteilten die Richter.
«Diese Strafe ist im Vergleich zu anderen Entscheidungen der Walliser Justiz sehr streng», sagte der Verteidiger des Angeklagten, Basile Couchepin.
Seiner Meinung nach wolle das Gericht damit ein Exempel für Strassenkämpfe statuieren. Sein Mandant, der aufgrund seines Alters derzeit in einer Einrichtung für junge Erwachsene untergebracht ist, werde das Urteil voraussichtlich jedoch nicht ans Bundesgericht weiterziehen.
Die Anwältin der Familie des Opfers, Sophie Haenni, zeigte sich «sehr zufrieden mit dem Urteil». Die vom Mörder begangene Tat sei grundlos gewesen, da es keinen Konflikt zwischen ihm und seinem Opfer gegeben habe, fügt sie hinzu.
Nach Haftstrafe 10 Jahre Landesverweis
Nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe wird der junge Mann für zehn Jahre des Landes verwiesen. Er ist portugiesischer Staatsbürger und verfügte zum Tatzeitpunkt über eine Aufenthaltsbewilligung B.
Der Vorfall ereignete sich am 16. März 2018 kurz vor 19 Uhr. Das Opfer hielt sich mit einer Gruppe von Personen am Bahnhof von Martigny auf. Dabei kam es zu einem Streit über ein Stück Haschisch.
Der Angeklagte, der das Opfer kannte, mischte sich ein. Nach einem Streit stach er seinem Gesprächspartner mit einem Messer in den Hals. Danach ergriff er die Flucht. Das Opfer, das 2006 aus Afrika in die Schweiz gekommen war, verblutete.