22-Jähriger kassiert bedingte Strafe für Bombendrohungen
Wegen zwei Bombendrohungen an Schulen hat ein 22-Jähriger eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 22-Jähriger wurde für zwei Bombendrohungen verurteilt.
- Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
- Die theoretische Maximalstrafe beträgt drei Jahre.
Das Polizeigericht in Lausanne hat einen 22-jährigen Mann wegen zwei Bombendrohungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Drohungen im März 2021 richteten sich gegen Schulen: Insgesamt mussten gegen 1500 Menschen evakuiert werden.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Monate bedingt und eine Busse von 300 Franken gefordert hatte. Zudem muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Für Bombendrohungen wäre theoretisch eine Maximalstrafe von drei Jahren möglich gewesen.
Inspirieren liess sich der junge Mann laut eigenen Aussagen durch Presseartikel über Bombendrohungen. «Ich habe die gute schlechte Idee gehabt, das gleiche zu tun, um frei zu bekommen», sagte der Mann vor Gericht. Von Januar bis April 2021 war es zu insgesamt 19 Bombendrohungen gegen Schulen im Kanton Waadt gekommen.
Traumatische Kindheit
Bei der ersten Drohung vom 18. März 2021 mussten zwischen 100 und 200 Schülerinnen und Schüler einer Orientierungsstufe und Berufsschule evakuiert werden. Drei Tage später richtete sich die Bombendrohung gegen eine Berufsschule in Morges. Dort besuchte der Lehrling selbst auch den Unterricht.
Der Mann argumentierte vor Gericht auch mit dem Trauma, das er als Kind habe erleben müssen. «Ich hatte kein leichtes Leben. Meinen drogensüchtigen Vater habe ich nicht gekannt und ich wurde bis ich acht Jahre alt war, von meiner Grossmutter erzogen.» Als Kind war er auch Zeuge von sexuellen Übergriffen auf seine Schwestern geworden.