250 Menschen demonstrieren gegen Bettelverbot im Kanton Waadt

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Lausanne,

Rund 250 Menschen haben heute Donnerstagabend in Lausanne gegen das in Kraft getretene Bettelverbot im Kanton Waadt demonstriert.

Zahlreiche Menschen demonstrieren gegen das Bettelverbot.
Zahlreiche Menschen demonstrieren in Lausanne gegen das Bettelverbot. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Lausanne demonstrierten zahlreiche Menschen gegen das Bettelverbot.
  • Künftig werden Bettler im Kanton Waadt mit Bussen von 50 bis 100 Franken belangt.

Rund 250 Menschen haben am Donnerstagabend in Lausanne gegen das gleichentags in Kraft getretene Bettelverbot im Kanton Waadt demonstriert. Künftig werden Bettler im Kanton mit Bussen von 50 bis 100 Franken belangt.

Das Betteln sei keine Straftat, lautete der Slogan der Kundgebung. Die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra bedauerte in einer Rede auf dem Europaplatz, dass der Schutz der Schwächsten nicht mehr gesichert sei. Die ärmsten Menschen würden kriminalisiert.

Bis anhin war das Betteln in Lausanne von den Behörden geduldet, aber eingeschränkt. So durfte beispielsweise nicht im Beisein von Minderjährigen gebettelt werden oder es war verboten, in der Nähe von Bankautomaten oder im öffentlichen Verkehr zu betteln.

Ausnahmen zum Bettelverbot möglich

Verstösse gegen das Bettelverbot werden mit Bussen von 50 bis 100 Franken bestraft. Wer organisierte Bettlerei betreibt oder Minderjährige oder Abhängige dazu anstiftet, wird mit 500 bis 2000 Franken gebüsst. Allerdings will der Waadtländer Staatsrat dem Kantonsparlament demnächst Ausnahmen zum Bettelverbot vorlegen.

Der Waadtländer Grosse Rat hatte Ende September 2016 einer SVP-Initiative für ein Bettelverbot mit 60 zu 56 Stimmen zugestimmt. Ein Referendum von Linksaussen und von kirchlichen Kreisen kam nicht zustande. Auch ein Gegenvorschlag der Regierung, der lediglich Einschränkungen des Bettelns vorsah, kam nicht zustande. Eine Beschwerde gegen das Bettelverbot wies das Bundesgericht in einem Anfang Oktober veröffentlichten Urteil ab. Das Bettelverbot soll nun noch zur Beurteilung dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt werden.

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